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Bewertung:
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#1
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Fußballspiel im Wendehammer
Hallo, folgendes Szenario:
A. wohnt in einem Eigenheim in einem Wohngebiet direkt am Wendehammer. Straße ist als Spielstrasse gekennzeichnet. Seit einigen Monaten wird die Strasse und der Wendehammer von 4-6 Jungs im Alter von 13-15 Jahren täglich als Fußballplatz benutzt. Eines der beiden Tore steht dabei immer direkt vor der Auffahrt von A. Leider sind die Jungs genau so treffsicher wie unsere Nationalmannschaft, will heißen: Es geht häufig vorbei. Dabei knallt der Ball dann auf abgestellte Auto's von A., aufs Garagentor, auf die Haustür oder in die Blumen. Einige kleinere Schäden (Zerstörte Blumen und Blumentöpfe, Glasbruch in Laterne etc.) hat es bisher gegeben. Da bis auf einen alle Jungs im selben Wendehammer wohnen, hat A. auch bereits mit einigen Eltern gesprochen aber ohne Erfolg. (Mal 1 Tag Pause mehr nicht) Daher die Frage: Kann A. gegen diese Mini-WM vorgehen und wenn ja wie? |
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#2
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AW: Fußballspiel im Wendehammer
Auf die freundliche Art wäre, noch einmal ein Gespräch mit den Eltern zu suchen und auf die Schäden am Eigentum von A hinweisen und auch darauf, dass hier bei weiteren Schäden Regreßansprüche gestellt werden. Auf die unfreundliche Art wäre, die Schäden bei den Eltern der jungen Talente geltend machen und gleich noch bei der örtlichen Stadtverwaltung den Schaden an der Laterne melden mit Namen der Verursacher. Nur ob die zweite Variante für ein gutes nachbarliches Einvernehmen in Zukunft glücklich ist, steht sicher in Abrede. Nur bessere Lösungsmöglichkeiten sind meines Erachtens nicht vorhanden, wäre denn in der Nähe ein Fußballplatz, der genutzt werden könnte? Oder könnte man die jungen Talente mit irgendetwas fußballerisches dahin bringen, sich einen anderen Platz zu suchen?
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#3
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AW: Fußballspiel im Wendehammer
Zu dieser Lärmbelästigung durch fußballspielende Kinder im Wendehammer könnte man auch auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz (AZ 2 K 509/03 hinweisen. Hier wurde das öffentliche Basketballspielen in einem Wohngebiet gerichtlich untersagt, weil der Korb in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern angebracht worden war und die Grenzwerte der so genannten freizeitlärm-Richtlinien erheblich überschritten werden konnten.
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