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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 26.06.2011, 12:29
rosaline rosaline ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 49
rosaline befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Fristlose Kündigung ?

Durch die Verweigerung, die vereinbarte Kaution zu zahlen, ist laut Vertrag
das Mietverhältnis nicht gültig. Kann man Mieter durch RA eine fristlose Kündigung zukommen lassen? Mieter verstößt zusätzlich in sehr vielen Punkten gegen den Vertrag und meint, da er bereits gekündigt hat (Frist läuft in 3 Monaten ab) nichts sauber halten zu müssen. Fenster, Flur, Treppen etc. alles ist inzwischen in einem unzumutbaren Zustand. Die anderen Mieter werden durch pöbelige Anschläge aufgefordert, auch nicht mehr zu putzen. Der Vermieter wird zusätzlich noch mit Beleidigungen, bösartigen Behauptungen, Verleumdungen, Türeschlagen etc. konfrontiert. Das Mietverhätnis ist für den Vermieter und auch für die anderen Mieter untragbar und unzumutbar.
Dauert evtl. die Durchsetzung einer fristlosen Kündigung durch einen RA länger als 3 Monate? l
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  #2  
Alt 26.06.2011, 18:00
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Fristlose Kündigung ?

Zitat:
Zitat von rosaline
Kann man Mieter durch RA eine fristlose Kündigung zukommen lassen?
Ein RA verdient seinen Unterhalt auch durch solche Schreiben. Ob er fristlos kündigen kann, wird er durch Vortragen Ihres Problems entscheiden.

Zitat:
Zitat von rosaline
Dauert evtl. die Durchsetzung einer fristlosen Kündigung durch einen RA länger als 3 Monate? l
Der Mieter widerspricht der Kündigung! Klage einreichen! Gerichtstermin in 8 Monaten. Eventuell dann Räumungsklage einreichen! Alles in Allem kann es auch 2 Jahre dauern!
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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