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  #1  
Alt 11.05.2006, 21:25
Der Nachbar Der Nachbar ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2006
Ort: NRW
Beiträge: 9
Der Nachbar befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frist für die Einladung zur WEG-Versammlung

Mit welchem Vorlauf muss der Verwalter einer WEG zur WEG-Versammlung einladen ?
Welche Grundlage gilt dafür ?

Danke vorab.
__________________
Es gibt auch nette Nachbarn, aber die wohnen meist woanders ;)
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  #2  
Alt 12.05.2006, 10:44
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Frist für die Einladung zur WEG-Versammlung

Hier steht alles
http://www.linnenkamp39.de/eigenv.htm
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  #3  
Alt 16.05.2006, 14:39
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Frist für die Einladung zur WEG-Versammlung

Mit einer Frist von 7 Tagen (minimum), ergibt sich aber aus dem WEG.
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  #4  
Alt 16.05.2006, 18:00
Der Nachbar Der Nachbar ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2006
Ort: NRW
Beiträge: 9
Der Nachbar befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Frist für die Einladung zur WEG-Versammlung

Ich habe etwas derartiges befürchtet.

Dennoch Danke für Link und Info.

Gruß
Der Nachbar
__________________
Es gibt auch nette Nachbarn, aber die wohnen meist woanders ;)
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