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Themen-Optionen |
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#1
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Freiwilliger Unterhalt der Eltern
Auch wenn das Thema in diesem Forum schon teilweise behandelt wurde, hier ein weiterer Fall:
Die Vater V von Tochter T erhält zur Zeit eine Rente von 755 € netto pro Monat, mit Erreichen des Rentenalters der Mutter M (in 5 Monaten) werden es insgesamt 905 € netto für beide Elternteile sein. Die Eltern bewohnen eine Immobilie, die mit einer Hypothek in Höhe von ca. 35 % des Verkehrswertes belastet ist, des weiteren existieren noch Schulden aus einem Kredit in Höhe von weiteren 10% des Verkehrswertes. Weder mit der z.Zt. verfügbaren noch mit der zukünftig verfügbaren Rente kann der Lebensunterhalt sowie die Abzahlung der Kredite erfolgen. Können freiwillige Zahlungen der Tochter T an die Eltern steuerlich geltend gemacht werden (Unterstützung von Bedürftigen) oder besteht bei einem (nicht frei verfügbaren) Vermögen in Form des nicht beliehenen Restwertes der Immobilie keine Bedürftigkeit? Besten Dank Natalie |
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#2
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AW: Freiwilliger Unterhalt der Eltern
hi,
bei unterstützung bedürftiger geht es darum, dass Du deine Eltern unterstützt dass sie den täglichen Lebensunterhalt meistern. Bei den geschilderten Einkünften, übrigens zählt da immer das Brutto !!!, sind sie nicht bedürftig. Meiner Meinung nach, null Chance, da was absetzen zu können. Leider. liebe grüsse lara |