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#1
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ist freiwilliger Unterhalt absetzbar??
Hallo
Ich habe folgende Frage Ehepaar Mustermann hat Kinder Herr M besitzt das Haus , Frau M nichts. Kind 1 , leibliches Kind von Frau M aber zu Herrn M Stiefkind hat sich mit dem Stiefvater zerstritten Folge Rausschmiss. Frau M hat nur sehr geringes Einkommen , unterstützt nun den Sohn der mittels Ausbildungsvergütung abzüglich Miete etc zuwenig Geld zum Leben hat. kann nun die unterstüzenden Zahlungen , belegbar mit Quittungen, bei einer gemeinsamen Veranlagung von Herrn und Frau M abgesetzt werden? wenn ja ? unter welcher Kategorie?? eine interessante Konstellation die mich schon beschäftigt hat mfg Frido Geändert von Frido (04.04.2009 um 23:51 Uhr). |
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#2
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AW: ist freiwilliger Unterhalt absetzbar??
hi,
ja im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen ist die gezahlte Summe in der gemeinsamen Steuererklärung absetzbar. Dafür gibt es die Anlage Unterhalt. liebe grüsse lara |
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