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  #1  
Alt 04.04.2009, 23:50
Frido Frido ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.04.2009
Beiträge: 1
Frido befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
ist freiwilliger Unterhalt absetzbar??

Hallo

Ich habe folgende Frage

Ehepaar Mustermann hat Kinder
Herr M besitzt das Haus , Frau M nichts.
Kind 1 , leibliches Kind von Frau M aber zu Herrn M Stiefkind
hat sich mit dem Stiefvater zerstritten Folge Rausschmiss.
Frau M hat nur sehr geringes Einkommen , unterstützt nun den Sohn
der mittels Ausbildungsvergütung abzüglich Miete etc
zuwenig Geld zum Leben hat.

kann nun die unterstüzenden Zahlungen , belegbar mit Quittungen,
bei einer gemeinsamen Veranlagung von Herrn und Frau M
abgesetzt werden?
wenn ja ? unter welcher Kategorie??

eine interessante Konstellation die mich schon beschäftigt hat

mfg

Frido

Geändert von Frido (04.04.2009 um 23:51 Uhr).
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  #2  
Alt 30.04.2009, 20:54
laragirl laragirl ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2006
Beiträge: 67
laragirl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: ist freiwilliger Unterhalt absetzbar??

hi,
ja im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen ist die gezahlte Summe in der gemeinsamen Steuererklärung absetzbar. Dafür gibt es die Anlage Unterhalt.
liebe grüsse
lara
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