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Zitat von Bernd_C
 Hallo,
Meine Eltern leben haben eine bescheidenen Rente, ihre Ersparnisse werden in wenigen Jahren aufgezehrt sein.
Ich verdiene selber überdurchschnittlich und werde ohnehin einmal einspringen müssen.
Es wäre für beide Seiten erträglicher, wenn ich jetzt freiwillige Zahlungen leiste und damit etwaige Forderungen der Sozialämter herauszögern kann.
Frage:
Sind freiwillige Unterhaltszahlungen steuerlich absetzbar und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Es geht hier nicht darum durch gegenseitige Schenkungen Steuern zu hinterziehen. Mein Studium habe ich z.B. vor 1990 über Bafög als Volldarlehen finanziert.
Gruss
Bernd_C
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