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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 10.02.2006, 22:27
Bernd_C Bernd_C ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2006
Beiträge: 5
Bernd_C befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
freiwillige Unterhaltszahlungen steuerlich absetzbar

Hallo,

Meine Eltern leben haben eine bescheidenen Rente, ihre Ersparnisse werden in wenigen Jahren aufgezehrt sein.

Ich verdiene selber überdurchschnittlich und werde ohnehin einmal einspringen müssen.
Es wäre für beide Seiten erträglicher, wenn ich jetzt freiwillige Zahlungen leiste und damit etwaige Forderungen der Sozialämter herauszögern kann.

Frage:
Sind freiwillige Unterhaltszahlungen steuerlich absetzbar und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Es geht hier nicht darum durch gegenseitige Schenkungen Steuern zu hinterziehen. Mein Studium habe ich z.B. vor 1990 über Bafög als Volldarlehen finanziert.

Gruss
Bernd_C
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  #2  
Alt 13.02.2006, 18:42
admin admin ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 29.08.2005
Ort: München
Beiträge: 169
admin hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
AW: freiwillige Unterhaltszahlungen steuerlich absetzbar

Zitat:
Zitat von Bernd_C
Hallo,

Meine Eltern leben haben eine bescheidenen Rente, ihre Ersparnisse werden in wenigen Jahren aufgezehrt sein.

Ich verdiene selber überdurchschnittlich und werde ohnehin einmal einspringen müssen.
Es wäre für beide Seiten erträglicher, wenn ich jetzt freiwillige Zahlungen leiste und damit etwaige Forderungen der Sozialämter herauszögern kann.

Frage:
Sind freiwillige Unterhaltszahlungen steuerlich absetzbar und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Es geht hier nicht darum durch gegenseitige Schenkungen Steuern zu hinterziehen. Mein Studium habe ich z.B. vor 1990 über Bafög als Volldarlehen finanziert.

Gruss
Bernd_C

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