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#1
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freiwillige Unterhaltszahlungen absetzbar ?, Crossposting
Hallo Experten
Die Eltern von Herrn X haben eine sehr bescheidene Rente. Herr X findet es angemessen, wenn er von seinem ueberdurchschnittlichen Gehalt etwas an seine Eltern abgibt. Da Herr X auch eine überdurchschnittlich hohe Einkommenssteuer bezahlt wuerde er dieses freiwillige Abgabe gerne steuerlich absetzen. Ist das moeglich oder muß dazu das Sozialamt erst eine Beduerftigkeit feststellen und aus dem "freiwillligen" Beitrag wird dann ein Pflichtbeitrag ? Gruss Bernd_C |
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#2
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AW: freiwillige Unterhaltszahlungen absetzbar ?, Crossposting
hi,
sag mir wieviel jeder bekommt ? Aber bitte die Bruttorente. liebe grüsse lara |
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#3
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AW: freiwillige Unterhaltszahlungen absetzbar ?, Crossposting
Hi
Mutter von X 301 €, Vater von X 472 € noch leben sie von etwas Erspartem Gruss Bernd-C |
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#4
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AW: freiwillige Unterhaltszahlungen absetzbar ?, Crossposting
hi,
also die sind bedürftig, dass heißt, im Hauptformular Seite 4 Mitte, ausfüllen wieviel Geld gegeben wurde. Es reicht als Nachweis die Rentennachweise der beiden. Diese müssen unterschreiben Geld erhalten zu haben, die Summe muß, ganz klar, erfasst werden. Dann gibt es auch keine Probleme. liebe grüsse lara |
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#5
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AW: freiwillige Unterhaltszahlungen absetzbar ?, Crossposting
Hi laragirl,
Danke fuer die schnelle Antwort mit dem positiven Inhalt. Ein andere Behandlung wuerde auch gegen das Rechtsempfinden von X verstossen. Gruss Bernd_C |
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