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  #1  
Alt 14.02.2006, 22:24
Bernd_C Bernd_C ist offline
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Registriert seit: 10.02.2006
Beiträge: 5
Bernd_C befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
freiwillige Unterhaltszahlungen absetzbar ?, Crossposting

Hallo Experten

Die Eltern von Herrn X haben eine sehr bescheidene Rente. Herr X findet es angemessen, wenn er von seinem ueberdurchschnittlichen Gehalt etwas an seine Eltern abgibt.
Da Herr X auch eine überdurchschnittlich hohe Einkommenssteuer bezahlt wuerde er dieses freiwillige Abgabe gerne steuerlich absetzen.

Ist das moeglich oder muß dazu das Sozialamt erst eine Beduerftigkeit feststellen und aus dem "freiwillligen" Beitrag wird dann ein Pflichtbeitrag ?

Gruss
Bernd_C
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  #2  
Alt 15.02.2006, 15:04
laragirl laragirl ist offline
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Registriert seit: 04.02.2006
Beiträge: 67
laragirl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: freiwillige Unterhaltszahlungen absetzbar ?, Crossposting

hi,
sag mir wieviel jeder bekommt ?
Aber bitte die Bruttorente.
liebe grüsse
lara
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  #3  
Alt 15.02.2006, 20:18
Bernd_C Bernd_C ist offline
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Registriert seit: 10.02.2006
Beiträge: 5
Bernd_C befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: freiwillige Unterhaltszahlungen absetzbar ?, Crossposting

Hi

Mutter von X 301 €,
Vater von X 472 €
noch leben sie von etwas Erspartem

Gruss
Bernd-C
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  #4  
Alt 15.02.2006, 21:29
laragirl laragirl ist offline
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Registriert seit: 04.02.2006
Beiträge: 67
laragirl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: freiwillige Unterhaltszahlungen absetzbar ?, Crossposting

hi,
also die sind bedürftig, dass heißt, im Hauptformular Seite 4 Mitte, ausfüllen wieviel Geld gegeben wurde. Es reicht als Nachweis die Rentennachweise der beiden. Diese müssen unterschreiben Geld erhalten zu haben, die Summe muß, ganz klar, erfasst werden.
Dann gibt es auch keine Probleme.
liebe grüsse
lara
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  #5  
Alt 16.02.2006, 21:06
Bernd_C Bernd_C ist offline
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Registriert seit: 10.02.2006
Beiträge: 5
Bernd_C befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: freiwillige Unterhaltszahlungen absetzbar ?, Crossposting

Hi laragirl,

Danke fuer die schnelle Antwort mit dem positiven Inhalt.
Ein andere Behandlung wuerde auch gegen das Rechtsempfinden von X verstossen.

Gruss
Bernd_C
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