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#1
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Freistellungsauftrag
Hallo!
ich bin absoluter Steuer-Neuling und sitze über der ersten Einkommenssteuererklärung (für 2009) meines Lebens. Ich habe eine Frage zum Freistellungsauftrag. vorab: ich habe nur bei 1 Bank ein Giro- und ein Tagesgeldkonto. Zinsen daraus naturgemäß nur ein paar wenige Euro. also reicht der Sparer-Pauschbetrag dafür lockerst aus. Keine Aktien, keine sonstigen Wertpapiere o.ä. Jetzt habe ich bei meiner Bank angerufen und nach einem Freistellungsauftrag verlangt. Man hat mir auch ein entsprechendes Formular geschickt, das auch schon vor-ausgefüllt war. Ich glaube das formular wurde für meinen Fall falsch ausgefüllt. Text in Auszügen: Hiermit erteile ich Ihnen den Auftrag meine bei Ihrem Institut anfallenden Kapitalerträgevom Steuerabzug freizustellen und/oder bei Dividenden und ähnlichen kapitalerträgen die Erstattung von Kapitalertragssteuer zu beantragen und zwar X bis zu einem Betrag von .... € [...] Dieser Auftrag gilt ab dem 01.01.2010 bzw. ab Beginn der Geschäftsverbindung [...] ---------------------------------------------- müsste da nicht 01.01.2009 stehen und oben das Kreuz beim Sparer-Pauschbetrag gemacht sein?? ---------------------------------------------- UND: Was mache ich dann mit dem Freistellungsauftrag? Lege ich das der Steuererklärung bei? oder schicke ich das an die Bank zurück? vielen Dank im Voraus für jeden hilfreichen Tipp! Geändert von canettini (13.09.2010 um 19:47 Uhr). |
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#2
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AW: Freistellungsauftrag
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zur steuererklärung muss das nicht dazu. bei der steuererklärung gibst du ja genau an, wieviel "kapitalerträge" du gehabt hast. und dann gibst du auch an, falls davon schon von der bank direkt steuern abgeführt worden sind. somit kann das finanzamt dann ja sehen, ob da schon der steuerfreibetrag ausgeschöpft wurde oder nicht. wenn für 2009 kein freistellungsauftrag bestanden hat, dann hat die bank halt ein paar euro fuchzig steuern abgeführt. die bekommst du dann aber vom finanzamt wieder, weil sie ja vermutlich so wenig sind, dass sie im rahmen des freibetrags liegen. ist also kein hals ab, wenn kein freistellungsauftrag bei der bank war, weil du dann halt die zuviel geszahlten steuern mit der steuererklärung wiederbekommst. ![]() |