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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 22.04.2011, 07:22
Pele Pele ist offline
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Pele befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Freistehende Überdachung / Freisitz

Hallo liebes Forum,ich möchte eine Überdachnung erichten unter die ich mich setzen kann,wenn es regnet?! Bzw. unter der meine Möbel geschützt sind. Eine bauliche Gartengestaltung halt.Also ein im Garten freistehendes Carport aufstellen,wenn man will.Alles Seiten offen,nichts zum abschließen nur zum drunter sitzen. Gibt es vielleicht einen Tip,wie man am Besten vorgeht?
Welche Größe darf man ohne Genehmigung. Die Zustimmung vom Nachbarn ist vorhanden.
Benötigt man dazu überhaupt eine Genehmigung in Niedersachsen?!Gruss Pele
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  #2  
Alt 22.04.2011, 10:06
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Freistehende Überdachung / Freisitz

Grenzbebauungen siehe
http://www.pro-garage.de/pdf/grenzbe...sicht_2006.pdf.

Ist es kein Carport, läuft es unter genehmigungsfreie Baulichkeiten. Anhang 1 NBauO - Landesrecht Niedersachsen Punkt 9.1.

In Zweifelsfall kann beim Bauamt angefragt werden!
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Wahrsager
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  #3  
Alt 23.04.2011, 06:45
Pele Pele ist offline
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Beiträge: 5
Pele befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Freistehende Überdachung / Freisitz

Hallo Wahrsager,danke schön für den Link!!! 2 Fragen noch:
Die Traufhöhe wird bei ca. 2,50m liegen - allerdings das Dach etwas höher,weil es rund ist. Welche Höhe gilt da mit max 3m und es wird eine Carportähnliche Baukonstruktion-allerdings nicht als Carpotot genutzt spndern als Freisitz?!?!Hast Du einen Tip,wie das aussieht?!? Gruss Pele und Frohe Ostern
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  #4  
Alt 23.04.2011, 12:21
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Freistehende Überdachung / Freisitz

Sie müssen schon genau wissen, was Sie wollen!
Bisher ging es um einen Carport, eine Baulichkeit unter der Möbel geschützt abgestellt werden können. Nur bei Regen mal drunter schlüpfen.

Jetzt wird es ein Freisitz. Ein Freisitz ist eine nicht überdachte Terrasse.
Sie wollen eine überdachte Terrasse bauen. Dies nennt man dann Veranda.

Für Terrassen gilt das Nachbarschaftsrecht Niedersachsen, § 23 Umfang und Inhalt.

Das Projekt sollte dem Bauamt vorgestellt werden um keine Überraschungen zu erleben. Es sollte auch die zulässige mittlere Firsthöhe erfragt werden.
__________________
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Wahrsager
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  #5  
Alt 24.04.2011, 10:46
Pele Pele ist offline
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Pele befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Freistehende Überdachung / Freisitz

Lieber Wahrsager,herzlichen Dank. Also es soll ein Rundbogen Carport werden, wo Möbel abzustellen sind und wo man bei Regen drunter kann.....
Mit dem Freisitz hab ich mich dann falsch ausgedrückt. Rundbogen Carpor,was aber nicht als Carport für Autos genutz wird....Gruss Pele
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  #6  
Alt 24.04.2011, 12:19
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Freistehende Überdachung / Freisitz

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Für Terrassen gilt das Nachbarschaftsrecht Niedersachsen, § 23 Umfang und Inhalt.

Das Projekt sollte dem Bauamt vorgestellt werden um keine Überraschungen zu erleben. Es sollte auch die zulässige mittlere Firsthöhe erfragt werden.
Das Nachbarschaftsrecht ist privatrechtlich und wie geschrieben, liegt die Zustimmung des Nachbarn vor.
Wechselt der Nachbar, ist diese Zustimmung nichtig!

Es ist die Landesbauordnung für Grenzbebauungen zu berücksichtigen.
Link oben
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