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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hallo, ich wohne im Saarland und habe mehere Fragen bezüglich des Rechts:
1. Mein Nachbar hat eine ca 10m hohe Fichte/Tanne auf seinem Grundstück stehen und die Äste ragen bis zu 2m in mein Grundstück hinein. An dieser Stelle ist ein PKW-Stellplatz und die Autos werden dadurch mit Harz und Nadeln beschmutzt. Auch der Stellplatz, welcher mit Kieselsteinen ausgelegt ist, wird durch diese Nadeln verschmutzt und kann nicht richtig von den Nadeln befreit werden. Der Nachbar hat dieses Haus vor 3 Jahren gekauft. Muss er die Äste des Baumes bis zur Grundstücksgrenze zurückschneiden, weil mein Grundstück ja durch die Nadeln und den Harz beeinträchtigt wird. 2. Darf mein Nachbar einen Wohnwagen in ein Wohngebiet direkt an der Straße und direkt neben meinem Grundstück abstellen? 3. Wie lange darf ein Hund am Tag bellen? 4. Mein Nachbar grillt gerne und der Gestank zieht direkt auf unser Grundstück, sodass wir dann alle Fenster schließen müssen und das für mindestens 2 Stunden, weil die Geruchsbelästigung nicht zu ertragen ist. Welche Rechte haben wir gegen unseren Nachbar? Können wir auf Unterlassung klagen oder gibt es auch noch andere Möglichkeiten, weil er der Meinung ist, er kann auf seinem Gründstück machen was er will. Bitte um viele Antworten Gruß aus dem Saarland |
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#2
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AW: Fragen zum Nachbarschaftsrecht
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#3
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AW: Fragen zum Nachbarschaftsrecht
Folgender allgemeiner Diskussionsbeitrag:
Zitat:
Ergo kann der betroffene Nachbar den Baumeigentümer gem. § 910 BGB auffordern, den Überhang in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Falls der Baumfreund die Frist verstreichen lässt, darf der Nachbar den Überhang selbst beseitigen (lassen) und dem Baumeigentümer die dabei entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Wenn man selber partout nicht schneiden will, könnte man auch den Baumeigentümer (Störer) nach § 1004 erst auffordern und notfalls verklagen, die Störung zu beseitigen, d. h. den Überhang abzuschneiden. Das wäre der kompliziertere Weg und man müsste sich bis zum Urteil gedulden. Zitat:
Zitat:
Einige Gerichte haben bereits geurteilt, dass ein Hund nicht länger als 30 Minuten täglich bellen darf. Auch hier sollte man sich gut vorbereiten und ein Lärmprotokoll anlegen, bevor man etwas unternimmt. Zitat:
Man könnte, falls die freundliche Bitte um Einschränkung der Beeinträchtigung nicht fruchtet, auf Unterlassung klagen. Doch vorher bitte protokollieren, wann genau die Beeinträchtigungen stattfanden (Datum, Uhrzeit, Dauer, Art und Stärke der Beeinträchtigung/Immisssion, ev. Zeugen). Die Gerichte urteilen leider uneinheitlich: - Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf (Aktenzeichen: 5 Ss 149/95) darf im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon prinzipiell gegrillt werden. Wenn aber Qualm in Wohnung oder Schlafräume der Nachbarn zieht, begeht der Grillfreund eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz. Ihm droht eine Geldbuße. Andere Gerichte gingen anders heran und legten im Urteil klar fest, wie oft gegrillt werden darf: - LG Aachen: 2x pro Monat, dann allerdings in dem für die Nachbarn entferntesten Teil des Garten - LG Stuttgart: 3x pro Jahr oder 6 Stunden pro Jahr |
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