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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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frage wegen kauton nach auszug
Hallo habe eine frage und zwar wenn ein mieter kündigt bekommt er doch die vollständige kaution zurück wenn sonst keine schäden in der wohnung zu renovieren sind !? nun die frage wenn der mieter eine schriftliche kündigung geschrieben hat und sich dabei ausversehen um einen monat geirrt hat aber das der vermieter nicht bemerkt hat wie der mieter und der vermieter das unterschrieben hat ist sie dann gültig und darf dann der vermieter wenn er es gemerkt hat dann eine monatsmiete von der kaution abziehen ?????
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#2
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AW: frage wegen kauton nach auszug
Ob er die Miete von der Kaution abziehen darf weiss ich nicht. Zumindest kann er natürlich die Miete des Monats noch kassieren - auch wenn es sich um einen Irrtum der Mieter handelt. Schließlich steht auf der Kündigung, dass der Mieter erst einen Monat später auszieht und somit der Mietvertrag, samt vereinbarter Miete, auch so lang seine Gültigkeit behält.
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#3
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AW: frage wegen kauton nach auszug
Die Mietzeit endet wie geschrieben.
Kautionen sind nicht zum Abwohnen da, sondern sind eine Sicherheit für evtl. Renovierungen und der Nebenkosten. Da Sie ausziehen, wird er, wenn die Miete nicht bezahlt wird diese dort verrechnen. Wenn Miete aus der Kaution genommen wird, muss der Mieter diese Summe wieder auffüllen. Geändert von Wahrsager (07.05.2006 um 11:19 Uhr). |
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