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#1
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Frage wegen BauNVO und Gartenhaus
Hallo!
Vielleicht kann mir jemand helfen und sagen, was genau die Nebengebäude sind, die in §14 der BauNVO beschrieben werden. Ich werde aus der Gesetzestext-Formulierung nicht schlau Gem. unserem Bebauungsplan ist eine Bebauung mit den Gebäuden gem. §14 der BauNVO nicht gestattet. Nur, welche Gebäude sind das? Es geht konkret um ein Gartengerätehaus mit nicht mehr als 15 Kubikmeter Rauminhalt, das ja eigentlich ohne Baugenehmigung errichtet werden darf (zumindest bei uns in Niedersachsen, sogar direkt auf die Grenze). Oder hat das eine mit dem anderen jetzt nichts zu tun? Oder ist das jetzt auch ausgeschlossen? Wäre prima, wenn sich jemand, der sich damit auskennt, meldet. Weitere Infos gebe ich gerne. Gruß, Hazel |
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#2
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AW: Frage wegen BauNVO und Gartenhaus
In Niedersachsen können Gebäude bis 40 Kubikmeter umbautem Raum genehmigungsfrei sein. Das sind gem. §§ 12 und 14 BauNVO Stellplätze, Garagen, Carport, Gartenhäuser, Gerätehäuser. § 14 BauNVO regelt unter anderem Anlagen für Tierhaltung oder Nebenanlagen für die Versorgung mit Gas, Wärme, Wasser, fernmeldetechnische Versorgung. Für das Gerätehaus käme meines Erachtens der § 12 BauNVO in Frage. Aber gezielte Fragen hierzu kann Ihnen ein Sachbearbeiter des zuständigen Bauamtes beantworten.
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#3
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AW: Frage wegen BauNVO und Gartenhaus
Genehmigungsfrei heißt nicht, ich kann bauen. Es ist z. B. die Grundflächenzahl und das Nachbarschaftsrecht zu berücksichtigen.
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#4
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AW: Frage wegen BauNVO und Gartenhaus
Für untergeordnete Vorhaben ist die GRZ usw. nicht zu beachten, daher §§ 12, 14 BauNVO. Und wenn genehmigungsfrei und der Abstand zur Grenze eingehalen wird, kann man sehr wohl bauen, ggf. auch ohne Nachbarbeteiligung, wenn es sich nicht um eine störende Nebenanalage (wie Carport) sondern ggf. um ein Gartengerätehaus handelt.
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#5
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AW: Frage wegen BauNVO und Gartenhaus
Die GRZ zählt für jede versiegelte Fläche, auch Wege. Platten, Terrassen Nebengebäude.
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