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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 06.10.2007, 16:33
Hazel Hazel ist offline
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Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 1
Hazel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage wegen BauNVO und Gartenhaus

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen und sagen, was genau die Nebengebäude sind, die in §14 der BauNVO beschrieben werden. Ich werde aus der Gesetzestext-Formulierung nicht schlau

Gem. unserem Bebauungsplan ist eine Bebauung mit den Gebäuden gem. §14 der BauNVO nicht gestattet. Nur, welche Gebäude sind das?

Es geht konkret um ein Gartengerätehaus mit nicht mehr als 15 Kubikmeter Rauminhalt, das ja eigentlich ohne Baugenehmigung errichtet werden darf (zumindest bei uns in Niedersachsen, sogar direkt auf die Grenze). Oder hat das eine mit dem anderen jetzt nichts zu tun? Oder ist das jetzt auch ausgeschlossen? Wäre prima, wenn sich jemand, der sich damit auskennt, meldet.

Weitere Infos gebe ich gerne.

Gruß, Hazel
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  #2  
Alt 08.10.2007, 09:58
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
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AW: Frage wegen BauNVO und Gartenhaus

In Niedersachsen können Gebäude bis 40 Kubikmeter umbautem Raum genehmigungsfrei sein. Das sind gem. §§ 12 und 14 BauNVO Stellplätze, Garagen, Carport, Gartenhäuser, Gerätehäuser. § 14 BauNVO regelt unter anderem Anlagen für Tierhaltung oder Nebenanlagen für die Versorgung mit Gas, Wärme, Wasser, fernmeldetechnische Versorgung. Für das Gerätehaus käme meines Erachtens der § 12 BauNVO in Frage. Aber gezielte Fragen hierzu kann Ihnen ein Sachbearbeiter des zuständigen Bauamtes beantworten.
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  #3  
Alt 14.10.2007, 11:57
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Frage wegen BauNVO und Gartenhaus

Genehmigungsfrei heißt nicht, ich kann bauen. Es ist z. B. die Grundflächenzahl und das Nachbarschaftsrecht zu berücksichtigen.
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  #4  
Alt 15.10.2007, 11:06
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Frage wegen BauNVO und Gartenhaus

Für untergeordnete Vorhaben ist die GRZ usw. nicht zu beachten, daher §§ 12, 14 BauNVO. Und wenn genehmigungsfrei und der Abstand zur Grenze eingehalen wird, kann man sehr wohl bauen, ggf. auch ohne Nachbarbeteiligung, wenn es sich nicht um eine störende Nebenanalage (wie Carport) sondern ggf. um ein Gartengerätehaus handelt.
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  #5  
Alt 15.10.2007, 13:03
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Frage wegen BauNVO und Gartenhaus

Die GRZ zählt für jede versiegelte Fläche, auch Wege. Platten, Terrassen Nebengebäude.
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