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#1
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Frage zu Passfotos auf xing und co
Guten Abend,
bis vor kurzem hätte ich nie vermutet, dass man wegen des bezahlten Fotografen-Bildes (Portrait) abgemahnt werden kann. Ein guter Freund hat eine Abmahnung erhalten, weil er ein Bild von sich ins Internet gestellt hat. Das darf man anscheinend nicht, deswegen bekam er ein Schreiben. Deswegen meine Frage: Was darf man und was ist nicht erlaubt? Ist es möglich, seine bezahlten Passfotos vom Fotografen für www.xing.de oder www.neu.de und www.facebook.de zu nutzen? Oder muss man auch da mit Strafen rechnen? Bis später |
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#2
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AW: Frage zu Passfotos auf xing und co
Es greift das Urheberrecht.
Hier es es wohl verständlich beschrieben: http://www.brennecke-partner.de/1710...des-Fotografen
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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