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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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Alt 08.05.2008, 23:39
webweb webweb ist offline
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Registriert seit: 08.05.2008
Beiträge: 2
webweb befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Geburtsurkunde

Hallo erstmal,
ich habe eine vielleicht merkwürdige Frage!
Geburtsurkunde von Person A aus der DDR von 1957
Mit den Vermerken An Kindes Statt angenommen und dem Vermerk
Ehemann der Mutter hat dem Kinde den Familiennamen X erteilt.
Geburtsurkunde von Person A aus der DDR von 1982
Enthält nur den Vermerk Ehemann der Mutter hat dem Kinde den Familiennamen X erteilt.(Einbenennung?)
Person A steht dort in beiden Fällen mit dem Geburtsnamen Y drin.
In der Urkunde von 1982 ist kein Vater eingetragen, nur die Mutter.
1. Ist es möglich das in einer Geburtsurkunde beide Vermerke eingetragen sind.(Bei einer Adoption dürften doch eigentlich
keine Hinweise darauf enthalten sein)?
2. Ist es möglich das eine Adoption von Person A stattgefunden hat,
obwohl der Annehmende als Vater nicht eingetragen ist sondern nur als Vermerk der Einbenennung?(Urkunde 1982)
Sind diese Dinge in der DDR anders gehandhabt worden?

Danke im voraus für jeden Tip
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