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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 24.10.2008, 14:36
clagedu clagedu ist offline
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Registriert seit: 24.10.2008
Beiträge: 1
clagedu befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage zum Erbanspruch

Eltern A und B haben 2 Söhne C und D

Sohn C verheiratet ohne Gütertrennung / 1 uneheliches Kind
Sohn D verheiratet ohne Gütertrennung / 1 ein eheliches Kind.

Eltern A und B haben viel Grund-und Boden zu vererben ! Dieser Familienbesitz soll möglichst in der Familie bleiben und die kommenden Fragen beziehen sich immer nur in Bezug auf das Erbe von A und B.

1.Jetzt tritt z.B. der Fall ein, dass Sohn C stirbt.Tritt das uneheliche Kind von Sohn C in den gleichen Erbanspruch seines Vaters ein ?

2.Wenn Sohn C stirbt. Wer beerbt dann A und B , das uneheliche Kind oder der andere Bruder allein oder die Ehefrau ??

3.Wenn Sohn D auch stirbt. Beerbt dann das eheliche und auch das uneheliche Knd zu gleichermaßen A und B ?

4.Sohn C und Sohn D möchten, dass das uneheliche Kind nichts von A und B erbt. Sollte man diesbezüglich etwas aufsetzten?
Es geht ganz allein um das Erbe von A und B nicht um das Erbe vom Vater C

Ich hoffe, es wurde verstanden
Clagedu
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  #2  
Alt 09.12.2008, 13:44
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Frage zum Erbanspruch

Vorab, das uneheliche Kind gehört auch zur Familie. Was kann das Kind dafür!
Zu 1) ja
Zu 2) die Ehefrau von C ist nicht erbberechtigt, sonst wie beschrieben.
Zu 3) ja
Zu 4) Die Söhne haben kein Recht. Nur A + B können ein Testament aufsetzen, und Erben bestimmen. Das uneheliche Kind hat einen Anspruch auf den Pflichtteil. Lebt der Vater C beim Ableben der A + B noch, dann erbt das uneheliche Kind nicht und hat auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Hat C geerbt und stirbt, dann beerbt dessen Kind C mit der Ehefrau. C könnte sein Kind auf den Pflichtteil setzen.
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