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#1
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Frage zum Erbanspruch
Eltern A und B haben 2 Söhne C und D
Sohn C verheiratet ohne Gütertrennung / 1 uneheliches Kind Sohn D verheiratet ohne Gütertrennung / 1 ein eheliches Kind. Eltern A und B haben viel Grund-und Boden zu vererben ! Dieser Familienbesitz soll möglichst in der Familie bleiben und die kommenden Fragen beziehen sich immer nur in Bezug auf das Erbe von A und B. 1.Jetzt tritt z.B. der Fall ein, dass Sohn C stirbt.Tritt das uneheliche Kind von Sohn C in den gleichen Erbanspruch seines Vaters ein ? 2.Wenn Sohn C stirbt. Wer beerbt dann A und B , das uneheliche Kind oder der andere Bruder allein oder die Ehefrau ?? 3.Wenn Sohn D auch stirbt. Beerbt dann das eheliche und auch das uneheliche Knd zu gleichermaßen A und B ? 4.Sohn C und Sohn D möchten, dass das uneheliche Kind nichts von A und B erbt. Sollte man diesbezüglich etwas aufsetzten? Es geht ganz allein um das Erbe von A und B nicht um das Erbe vom Vater C Ich hoffe, es wurde verstanden Clagedu |
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#2
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AW: Frage zum Erbanspruch
Vorab, das uneheliche Kind gehört auch zur Familie. Was kann das Kind dafür!
Zu 1) ja Zu 2) die Ehefrau von C ist nicht erbberechtigt, sonst wie beschrieben. Zu 3) ja Zu 4) Die Söhne haben kein Recht. Nur A + B können ein Testament aufsetzen, und Erben bestimmen. Das uneheliche Kind hat einen Anspruch auf den Pflichtteil. Lebt der Vater C beim Ableben der A + B noch, dann erbt das uneheliche Kind nicht und hat auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Hat C geerbt und stirbt, dann beerbt dessen Kind C mit der Ehefrau. C könnte sein Kind auf den Pflichtteil setzen. |
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