Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Alle anderen Rechtsfragen

Alle anderen Rechtsfragen Verkehrsunfall, Reisemängel, Hartz IV,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 17.09.2009, 13:01
medico medico ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.09.2009
Beiträge: 1
medico befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage zur Eigentumswohnung und die Fenster

Hallo zusammen,

ich habe da mal ein paar Fragen.

Und zwar bin ich jetzt ca. 6 jahre besitzer einer Eigentumswohnung, die ich die ersten 2 Jahre selbst bewohnt habe und dann 2 jahre vermietet und nun seit fast 2 jahren wieder selbst bewohne.....

Der Mieter hatte im Schlafzimmer leider nicht immer das Lüften so ernst genommen und dadurch ist das Schlafzimmer extrem feucht gewesen. Dadurch ist das Schanier am fenster gerostet und durchgebrochen. Wobei ich mir auch vorstellen kann das es mein Vorbesitzer schon nicht immer richtig gemacht hat. Weil so schnell rostet sowas ja nicht. Und ich hatte es nicht gesehen weil ja diese Kunststoffkappe davor war.

Nun möchte ich gern die Verwaltung ansprechen und das Fenster reparieren lassen bzw. austauschen lassen. Oder muss ich das selbst zahlen?

Es ist mir auch aufgefallen das es im Schlafzimmer auch immer so feucht ist (obwohl ich jeden richtig gut Lüfte). Dabei ist mir aufgefallen das die Dachrinne über den Fenster undicht zu sein scheint und das regenwasser direkt an die Fassade läuft und auf meine Festerbank prasselt, dadaurch wird wohl auch die extreme Feuchtigkeit kommen.
Wie soll ich mich da verhalten? Ist dafür auch die Gemeinschaft aufzukommen? Das heißt evtl. die Dachrinne reparieren ist klar, aber evtl mal zu schauen ob das Mauerwerk jetzt zu feucht ist und das mal zu trocknen?

Und dann noch was *g*
Und zwar in der Küche ist das Fenster wie nennt man das so schön "blind" geworden (also sieht so aus wie beschlagen) wird das auch von der Gemeinschaftkasse bezahlt?

Ich hoffe Ihr versteht meine Fragen :-)

Danke schon mal
Gruß Andreas
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.09.2009, 12:28
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.804
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Frage zur Eigentumswohnung und die Fenster

Wer für die Angelegenheiten an den Fenstern aufkommen muss, kann aus der Teilungserklärung entnommen werden. Fenster sind meistens Gemeinschaftseigentum. Sie können selbst und bzw. auch die Reparaturen können dem Sondereigentümer übertragen worden sein.
Die Dachrinne ist Gemeinschaftseigentum. Sind Feuchtigkeiten in der Wand dadurch hervorgerufen worden, so ist das Angelegenheit der Gemeinschaft. Es lässt sich leicht messen wo die Feuchte liegt.
Die Verwaltung ist unbedingt zu informieren, Schadensminimierung.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Fenster zum Nachbar jeeper Baurecht 3 17.07.2009 09:49
Fenster und Mauer auf Grenze Wiga Nachbarschaftsrecht 3 19.02.2009 21:01
zugestelltes Fenster manija Nachbarschaftsrecht 1 14.07.2008 11:32
Grenzbebauung, Bestandschutz, Dachrinne, Fenster, Sanierung ? slon Nachbarschaftsrecht 1 04.08.2006 14:34
frage wegen kauton nach auszug Windelinus1982 Mietrecht 2 07.05.2006 12:16


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:47 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1