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#1
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Frage zum Baurecht
hallo, habe da mal ne frage!
man darf in niedersachen ja ein Nebengebäude mit 40qm umbautenraum bauen! wenn man jetzt einen Pferdestall nich genehmigt bekommt wie wäre es wenn man ein "Gartenhaus" ( ca. 3x3m) bauen würde, da dann 2 meter luft und dann noch eins... und da dann zufällig Pferde drin stehen?! evtl. an die Gerage anbauen?Gehört die geragen fläche dann zu dem " gartenhaus"? wie sieht es da mit genzabstand aus? lg nadine |
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#2
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AW: Frage zum Baurecht
Es ist zu klären, ob diese Tierhaltung überhaupt erlaubt ist.
Es kann Vorgaben vom Veterinäramt über die Größe einer Baulichkeit geben in Abhängigkeit des oder die Pferde. Auch können nicht beliebig viele "Hütten gebaut werden. Es wir dann die Summe der zum Nachbar grenzenden Wand gebildet. Es liegt fast immer bei ca.9 m. Die Garage nimmt schon bestimmt ca 6 - 8 m weg. Nun könnte man dies auf alle Nachbargrenzen verteilen. Zwei Hütten links zwei Hütten hinten und zwei Hütten rechts. Dann wird aus allen diesen Hütten die Summe gebildet. Die Gesamtlänge darf hier ebenfalls nicht überschritten werden, sie liegt bei ca 15 m. Die Angaben können je nach Bundesland abweichen. Auf diese Idee scheibchenweise zu bauen sind schon viele gekommen und mussten dann abreißen. Dann kann ein Grundstück nur bis zu einer vom Bauamt vorgegebenen Grundflächenzahl überbaut werden. Auch kann die evtl. einzuhaltende Abstandsfläche erfragt werden. Das Bauamt wird einordnen, ob es ein untergeordnetes Bauwerk ist. Alles kann aus dem Nachbarschaftsrecht, der Bauordnung und was hier nicht bekannt sein kann, weil vom Bauamt in Ortssatzungen festgelegt ist, vom Bauamt erfragt werden. Lassen Sie nicht zufällig Pferde dort drin stehen. ![]() |
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#3
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AW: Frage zum Baurecht
hmm dann sieht es wohl wirklich so aus als ob man keine chace hat mit dem stall!
dürfte man denn da einfach ein putzplatz oder ein paddock oder so hin machen? |
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#4
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AW: Frage zum Baurecht
Es ist zu klären, ob diese Tierhaltung überhaupt erlaubt ist.
Ob ein Putzplatz oder ein Paddock errichtet werden kann, muss bei der Baubehörde nachgefragt werden. Ich kenne Ihren Ort und damit die Gegebenheiten, die Ortssatzungen nicht. Zu dem oben genannten ist auch die Trinkwasserversorgung zu berücksichtigen. Im Trinkwassereinzugsgebiet ist auch der Pferdemist zu berücksichtigen. Ich kenne einen Fall, dass Pferdemist als Dung ausgestreut worden ist und dies ins Grundwasser ging. Kolibakterien waren im Trinkwasser! |
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