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Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,...

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  #1  
Alt 19.12.2011, 12:46
Geplagte80 Geplagte80 ist offline
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Geplagte80 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Fortbildung am Samstag

Liebes Forum,

mal angenommen, AG möchte AN zu einer Fortbildung schicken. Die Fortbildung ist Freitag nachmittag und Samstags. Die normale Arbeitswoche des AN ist Mo - Fr. (Fortbildung wäre also außerhalb der regulären Arbeitszeit.)

Wie sieht es hier aus mit Anspruch des AN auf Anrechnung als Arbeitszeit, also z. B. dass der AN als Ausgleich einen Tag (oder anderthalb) in der Arbeitswoche frei bekommt?

Und wäre die Freistellung bezahlt oder unbezahlt?

Initiative ginge vom AG aus.

Danke schon vorab für eure Antworten.
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  #2  
Alt 19.12.2011, 13:43
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Fortbildung am Samstag

Ich glaube der Link beantwortet die Frage:
http://www.diag-mav-freiburg.de/geme...ung-050215.pdf
__________________
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Wahrsager
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  #3  
Alt 19.12.2011, 14:27
Geplagte80 Geplagte80 ist offline
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Registriert seit: 14.07.2009
Beiträge: 11
Geplagte80 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Fortbildung am Samstag

Hallo Wahrsager,

danke für den Link. Sehr informativ, solange die Fortbildung während der Arbeitszeit stattfindet, ist alles klar. Aber:

Der Knackpunkt ist, dass die Fortbildung außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Es müsste nicht mal von der Arbeit freigestellt werden, um an der Fortbildung teilnehmen zu können. Aber es ist dann während der Freizeit des AN.

Meine Frage war, ob der AN dann Anspruch darauf hat, den Freizeitausgleich während der Arbeitswoche zu bekommen. Das regeln die AVR leider nicht...

Danke
Geplagte80
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  #4  
Alt 19.12.2011, 16:00
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.813
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AW: Fortbildung am Samstag

Zuerst im Link unter "zu C" nachlesen!
Es sind Überstunden, deshalb kann es sich nur um "außerhalb der Arbeitszeit" handeln.
Ob ein Freizeitausgleich oder eine Bezahlung erfolgen soll, muss demnach mit dem AG ausgehandelt werden.
__________________
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Wahrsager
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