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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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A zieht zu seiner Freundin B, A möchte Untermietvertrag, B sagt nein, A überweist die anteilige miete auf das Konto von B, nach 2,5 monaten kommt es zum Streit und B schmeißt mit Hilfe der Polizei A aus der Wohnung und hat laut polizei kein Recht, da er nur Gast ist und keinen Schriftlichen Vertrag hat. A muß sofort raus. Für A entstehen zusätzliche kosten Hotel, mietwagen. A sucht sich eine neue wohnung. Diese kostet pro monat mehr Geld als er bei B bezahlt hat. Laut BGB § 550 hat er einen mündlichen Vertrag durch den Einzug und durch die Überweisung seiner miete. Kann A schadensersatzansprüche gegen B stellen ? da er nicht von B ordnungsgemäß ( frühstens nach einem Jahr ) gekündigt wurde und Ihm zusätzliche Kosten durch den Rauswurf entstanden sind.
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#2
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AW: Formen des mietvertrages BGB § 550
Es ist zu prüfen, ob ein Untermietvertrag zustande gekommen ist.
Es bedarf der Zustimmung des Vermieters!!!! (Er kann zwar nur in begründeten Dingen ablehnen) Es muss ein Teil oder die ganze Wohnung an einen Dritten vermietet worden sein. Sie müssen mindestens ein eigenes Zimmer gemietet haben. |