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#1
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Flußbett unter Grundstück
Unter dem Grundstück von A fließt unterirdisch ein Fluß II. Ordnung auf einer Länge von ca. 30m durch. A fragt sich, wem gehört das Flußbett und Gewölbe? Und wer muß beides unterhalten?
Der Fluß fließt durch eine denkmalgeschützte Wehranlage, unterliegt dann auch das Flußbett und Gewölbe dem Denkmalschutz? Danke für Hilfe. |
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#2
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AW: Flußbett unter Grundstück
A sollte sich beim zuständigen Amt für Bodenschutz und Gewässer ggf. auch Umweltamt seines Wohnortes nach Eigentümereigenschaft usw. erkundigen. Möglicherweise unterliegt die Pflege den Anliegern um Rahmen eines Anliegereigentums am Gewässer II. Ordnung, manchmal ist auch ein Realverband Unterhaltspflichtiger. Wenn A genau weiß, dass dieses Gewässer denkmalgeschützt ist, kann auch das Amt für Denkmalrecht etwas sagen können.
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