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#1
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Fluchtweg
Hallo !
Ab wann müsste A für sein Grundstück einen Fluchtweg (neben dem Hauptzugang zu dem Gebäude) haben ? Wenn er es gewerblich nutzt (als Fitnessstudio o.ä.) oder als 3/4 WE Wohngebäude (beide Varianten wären denkbar) ? Danke... MfG |
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#2
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AW: Fluchtweg
Sie haben ja nun schon des Öfteren Anfragen gestellt. Warum nutzen Sie nicht auch den Weg zum Ihrem zuständigen Bauamt und lassen dort die Fragen klären. Dort kennt man a) Ihr Objekt, da ich davon ausgehe, dass Sie etwas gebaut oder gekauft haben und im Besitz einer Baugenehmigung sind. B) müsste aus Ihrer Anfrage geklärt werden, was Sie denn nun wirklich vorhaben, danach richtet sich nicht nur der Fluchtweg, sondern bei einer gewerblichen Nutzung auch die Frage nach den notwendigen und erforderlichen Stellplätze für PkW. Nicht bei jedem Gewerbe ist ein gesonderter Fluchtweg zu errichten, es können auch die örtliche vorhandenen Fluchtwege - ggf. durch Fensteröffnungen im Erdgeschoss, so sie denn ausreichend bemessen sind - genutzt werden, sie müssen nur ausgewiesen sein. Und in vielen Fällen muss hier eine brandschutztechnische Prüfung von einem Brandschutzsachverständigen erfolgen. Und vor allem ganz wichtig ist, dass eine gewerbliche Nutzung genehmigungspflichtig ist oder sein kann, wenn vorher in dem Objekt kein Gewerbe vorhanden war. Hierfür brauchen Sie dann eine Baugenehmigung.
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#3
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AW: Fluchtweg
Hallo !
Liebe Gina ! Erstens handelt es sich nicht um mein Objekt und zweitens würde ich auch das örtliche Bauamt fragen, wenn nur die Mitarbeiter kompetent genug wären !!! Und drittens... Ist es nicht Sinn und Zweck dieses Forums Fragen an die anderen Mitglieder zu richten ??? Oder ist das in Zukunft nicht mehr erwünscht ? Danke... MfG M.P. |
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#4
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AW: Fluchtweg
Doch, es sind natürlich Fragen erwünscht. Nur leider ist es oft problematisch, auf Grund fehlender Ortskenntnisse die Angaben nachvollziehen zu können und daher wäre es bedauerlich für den Anfragenden, wenn eine fehlerhafte Information auf Grund mangelnder Ortskenntnisse erfolgt. Und nicht immer kann man nur vom Formalen ausgehen. So müsste man in dem von Ihnen angefragten Punkt wirklich wissen, a) hat es in dem Haus schon eine gewerbliche Nutzung gegeben, wenn nicht, wäre hier erst einmal ein Bauantrag (so nennt man auch den Antrag auf Nutzungsänderung) notwendig. In diesem Baugenehmigungsverfahren wird dann schon automatisch vom Fachamt entsprechende Fluchtwege (wenn sie notwendig sind) durch Stellungnahme eines Brandschutzbeauftragten geprüft. Dann wäre bei einer gewerblichen Nutzung auch der Nachweis von erforderlichen Stellplätzen notwendig. Dies ist im übrigen auch notwendig, wenn es sich um ein Mehrfamilienwohnhaus handelt. Denn auch hier müssen sowohl Möglichkeiten für Rettung- und Feuerlöschgeräten nachgewiesen werden und die erforderlichen Stellplätze.
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#5
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AW: Fluchtweg
Die Frage stellt sich ein wenig komisch für mich (hat aber nichts zu bedeuten).
Einen Fluchtweg gibt es eigentlich nur in Gebäuden! Flucht im Freien bedeutet in allen möglichen Richtungen! Hier kommt es darauf an wie die Räumlichkeiten sind, wieviel Personen sich in den Räumlichkeiten aufhalten. Ein Fluchtweg führt immer ins Freie um aus dem Gefahrenbereich herauszukommen. Erster Fluchtweg ist immer das Treppenhaus. Zweiter Fluchtweg können z. B. Fenster sein. Nun sind Fenster oft in einer Höhe von über 12 m. Im Freien ist ein Zugang bzw. Zufahrt auf den Grundstück zum Gebäude herzustellen. Die Breite der Zufahrt ist abhängig, ob eine Feuerwehrzufahrt zum Gebäude benötigt wird, Höhe des Gebäudes ob mit einem Leiterwagen herangefahren werden muss! In den Bauordnungen der Bundesländer findet man einiges! |