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Themen-Optionen |
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#1
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Fitnessvertrag
Ende Februar wurde ein Fitnessvertrag abgeschlossen. Am 01. März wurde ganz normal der Monatsbeitrag abgezogen. Aber für die Monate April und Mai wurde gar nichts abgezogen! Können dann diese Beiträge auf einmal angefordert werden, wenn der Teilnehmer unverschuldet ist? Oder müssen diese Beträge nachgezahlt werden? Betonung: Die Schuld liegt nicht am Teilnehmer, sondern muss dem Fitnessstudio ein Fehler unterlaufen sein!
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#2
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AW: Fitnessvertrag
Wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt, dann ist es Angelegenheit des Ermächtigten, wann er einzieht!
Auch hierfür gibt es die Verjährung, die 3 Jahre ist! |
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#3
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AW: Fitnessvertrag
Danke erstmal für die Antwort. Wenn aber eine Einzugsermächtigung vorliegt für eine Monatliche Gebühr, kann doch der in dem Fall das Fitnessstudio nicht ein halbes Jahr warten und dann alles auf einmal einziehen? Dann wäre es ja kein monatlicher Beitrag, oder?
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#4
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AW: Fitnessvertrag
Doch, das kann das Fitnessstudio so lange hinausschieben, bis zur Verjährung, dann gehts nicht mehr!
Wer monatliche Abzüge hat, der muss eben den Betrag 3 Jahre dort bereithalten. So kenne ich es bei Einzugsermächtigungen. Es wurde bestimmt nur ein monatlicher Beitrag vereinbart, und hierfür wurde die Einzugsermächtigung gegeben. Geändert von Wahrsager (29.05.2007 um 09:27 Uhr). |