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#1
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fenstereinbau
die wohnungseigentümergemeinschaft erlaubte mir einen einbau eines fensters in der außenwand auf meine kosten.beim aufbrechen der wand kam ein gebrochener stahlträger zum vorschein. nun meint der verwalter, ich müsste die kosten für die reparatur des trägers übernehmen. |
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#2
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AW: fenstereinbau
Wenn der Träger gebrochen ist, dann bezahlt die Gemeinschaft diesen.Tragende Bauteile sind Gemeinschafteigentum.
Vorausgesetzt dies ist nicht durch den Durchbruch entstanden. |
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#3
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AW: fenstereinbau
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#4
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AW: fenstereinbau
Zitat:
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#5
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AW: fenstereinbau
Nur zur Info:
Was ist es für ein Träger, wie kann dieser brechen? Ein Stahlträger biegt sich und es bedarf schon viel Kraft bis er gebrochen ist. Es wäre ratsam einen Statiker hinzuzuziehen der auch die Ursache feststellt, evtl auch andere Träger prüft! Dies hat der Verwalter sofort durchzuführen. Fordern Sie den Verwalter dazu auf. Er ist dazu verpflichttet. Machen Sie es, bevor die Baubehörde einschreitet und evtl. den Bau sperrt! |
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#6
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AW: fenstereinbau
Zitat:
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