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#1
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fenster sondereigentum oder gemeinschaftseigentum
hallo
vielleicht kann mir jemand helfen. haus -eigentümergemeinschaft fall: undichtigkeit an balkontür/fenster , lag aber falscher isolierung. es wurde dennoch eine neue balkontür eingebaut und neu isoliert. wer muss zahlen ? sonder oder gemeinschaft. ]in der teilungserklärung steht: [pflichten der wohnungseigentümer: jeder wohnungseigentümer ist verpflichtet,sein sondereigentum und das gemeinschaftliche eigentum,soweit es im bereich seiner ausschließlichen nutzung liegt, ordnungsgemäß auf seine kosten instandzuhalten und erforderlichenfalls instandzusetzen die unterhaltungspflicht der wohnungseigentümer erstreckt sich auch auf die im bereich des sondereigentums vorhandenen aussenfenster sowie estriche und innenseiten der loggien. der anstrich der außenfenster sowie der innen und aussenseiten der loggien darf nur so vorgenommen werden ,das alle fenster und loggien des hauses ein einheitliches bild ergeben.die behebung von glasschäden ,an fenstern und türen ,die sich im bereich der im sondereigentum stehenden räume befinden ,obliegt ohne rücksicht auf die ursache des schadens dem wohnungseigentümer.[/color][/color]vielleicht versteht das jemand eindeutig wer nun den schaden übernehmen muss? danke tina ![]() |
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#2
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AW: fenster sondereigentum oder gemeinschaftseigentum
Fenster sind allgemein Gemeinschaftseigentum.
Jedoch kann in der Teilungserklärung die Instandhaltung usw. auf den Sondereigentümer übertragen werden, was hier geschehen ist. Hier ein hilfreicher Link, dort unter suchen "Außenfenster" eingeben. http://www.dittmann-wohnungsverwalte...ndereigent.pdf |
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