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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hallo,
vor einigen Jahren kauft Herr A ein älteres Einfamilienreihenhaus, das schon einen kleinen Anbau besitzt (Grenzbebauung, mit Genehmigung, alles unstrittig). An die Anbau-Wand zum Nachbarn hat der Nachbar Herr B sich dann im Laufe der Zeit einen Wintergarten angebaut, direkt an die Außenwand vom Vorbesitzer von Herrn A. Nun reißt Herr A den alten Anbau ab, um einen größeren Anbau zu erhalten, die Außenwand zum Nachbarn B muss aber lt. Architekt stehen bleiben (Verursacherprinzip, da sonst der Wintergarten-Anbau zusammen bricht). Dadurch bleibt diese Wand auch nicht aureichend wärmeisoliert (Stand der Technik 60er Jahre), was kein Problem ist, solange der Wintergarten steht. Nun verkauft Herr B sein Haus, der neue Besitzer reißt die Wintergarten-Konstruktion ab, die Außenwand liegt somit frei. Herr B will einer zusätzlichen von außen aufgesetzten Wäremdämmung nicht zustimmen (Grenzüberschreitung). Kann Herr A nun die Wärmedämmung trotzdem durchsetzen (Kosten würde A ja tragen wollen)? Oder wurde Herr A selbst beim Hauskauf/Anbau-Neubau schlecht beraten und hätte damals einfach die Wand mitabreißen sollen? Ich hoffe, es ist einigermaßen klar geworden..;.) Danke! Kadina617 |
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#2
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AW: fehlende Dämmung durch Abriss Nachbarhaus-Anbau
Was ist es für eine Wand? Es gibt unterschiedliche Namen, steht evtl. im Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes. Warum konnte der Nachbar die Wand nutzen? Wessen Wand ist es?
Es kann nicht so einfach eine Wand des Nachbarn genutzt werden. Eine Wärmedämmung kann gesetzt werden, auch wenn diese auf Nachbars Grundstück ragt. Wer etwas machen muss, hierzu kann evtl. im Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes eine Aussage stehen, googlen. |
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#3
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AW: fehlende Dämmung durch Abriss Nachbarhaus-Anbau
Hallo,
danke für die schnelle Info. Das Problem ist, das die Wand ja schon vor dem Hauskauf bebaut war, es stellte sich ja nicht mehr die Frage, ob das erlaubt ist oder nicht. Vermutlich hat der Vorbesitzer mündlich sein ok gegeben. Es erscheint mir aber irgendwie logisch, wenn Herr B sein Haus abreißt, muss Herr A doch dämmen dürfen?! Ich werde mal das Nachbarschaftsrecht durchforsten, das ist ein guter Hinweis. Danke, Kadina617 |
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