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#1
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Fahrrad vs. Auto
Hallo zusammen,
folgender Fall: An einer nach links abbiegenden Strasse kommt in der Kurve von rechts ein mit abgesenktem Bordstein ein Fahrrad/Fussgängerweg (dieser kommt von einer Brücke). Die Strasse ist für ankommende Fahrradfahrer aufgrund eines Parkplatzes dort in eine Richtung schwer einsehbar. Schilder sind weder für Fahrradfahrer noch für Autofahrer vorhanden. (Die Vorfahrt ist klar: Aufgrund des abgesenkten Bordsteins muss der Fahrradfahrer die Vorfahrt achten,oder?). An dieser Kreuzung kam es schon öfters zu Unfällen. Ein Beispiel wäre folgender: Fahrradfahrer (kurz F.) und Auto (kurz A.) fahren auf die Kreuzung zu, sehen beide einander sehr spät, beide bremsen, doch F. hat einen zu langen Bremsweg aufgrund einer defekten Bremse. F. fährt bremsend vor A. und es kommt zur kollision als beide schon fast stehen. F. kippt auf die Motorhaube und hinterließ ein beule und einen kratzer an der Stoßstange. F. erlitt einen Schock aber keine nennenswerten Körperschaden.Wie ist die Schuldfrage zu beantworten (i.A. und für Beispiel)? Wer trägt welchen Schaden? Was wenn F. nicht Haftpflichtversichert ist und unter dem Existenzminimum lebt? Vielen Dank... Fabian A. |
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#2
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AW: Fahrrad vs. Auto
Hallo Fabian,
ich nehme doch an, daß zu diesem Unfall die Polizei gerufen wurde um die Schuldfrage zu klären. Aus der Schilderung geht nicht ganz klar hervor, wer Bevorrechtigter war, da zunächt von einer abbiegenden Straße und dann von einer Kreuzung gesprochen wird. Auch wird nicht gesagt, ob F aus einem Nebenweg oder Einfahrt zur Straße rollt. Sollte F der Verursacher sein, mittellos und klamm im Beutel, rate ich von einer Klage ab. Die Aufregung und Kosten kann man sich sparen, denn die Gegenseite bringt noch Minus ein. Es sei, F kommt in den nächsten 3 Jahrzehnten einmal zu Geld - na dann. MfG St. |
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#3
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AW: Fahrrad vs. Auto
Hallo Sterndeuter,
Die Polizei wurde nicht gerufen... und ich hab mich mehrdeutig ausgedrückt: Es ist keine Kreuzung von Autofahrbahnen, sondern ein Fahrrad/Fussgängweg der in die Kurve der Strasse mündet. Danke. Fabian |
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#4
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AW: Fahrrad vs. Auto
Hallo Fabian,
dumm gelaufen für den Autofahrer, der die Polizei nicht verständigte UND für den Fahrradfahrer, der sich bestimmt einige Schrammen eingefangen hat, trotz >>>keiner nennenswerten Körperschäden. Im Nachhinein könnte sich die Situation aber nun gegen den Autofahrer richten, wenn keine Zeugen vorhanden sind. Zur Schadensregulierung am Fahrzeug wäre vielleicht die Vollkasko hilfreicht ![]() MfG St. |
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#5
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AW: Fahrrad vs. Auto
Hallo zusammen,
meines Wissens nach heißt es hier nicht zwingend rechts-vor-links, da ein unterschiedlicher Strassenbelag (Asphalt/Pflaster; Asphalt/Bordstein) die Vorfahrtsregel bricht. Ein abgesenkter Bordstein gibt keine Vorfahrt. Z.B. kommt ein Fahrzeug von rechts aus einer Fußgängerzone (das Fahrzeug darf zu dieser Zeit zum Liefern ein/ausfahren) hat es keine Vorfahrt (Belag/Bordstein egal), nur Verkehrsbussen muß man Vorrang gewähren. Das es sich hier um einen Fußgänger-/Radweg handelt, könnte für die Vorfahrtsregel sehr wichtig sein, entzieht sich aber meiner Kenntnis. Vielleicht einfach mal in der netten Fahrschule nebenan fragen? Wer hat festgestellt, dass F unter dem Existenzminimum lebt? VORSICHT! Erzählen kann man viel, wenn man nix zahlen will... Ansonsten hat Sterndeuter recht, ärgern... . Trotzdem schönen Tag noch, S-R |
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