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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Fahrrad-Unterstand Grenzabstand?
Nachbar A möchte einen kleinen Fahrrad-Unterstand bauen (für 4 Räder) - nicht höher als 1,80 m. Muss er hierfür Abstände zum Nachbargrundstück einhalten (NRW)? Oder gilt hierfür die Regelung wie bei einem Carport, bzw. Garage (Grenzbebauung möglich)?
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#2
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AW: Fahrrad-Unterstand Grenzabstand?
Die Bauordnung sagt in § 6 Abs. 11.1 aus:
Es sind keine Abstandsflächen für Garagen und Stellplätze bis zu einer Länge von 9 m erforderlich. § 51 Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder, Abs. 1) sind als Stellplätze auch die für Fahrräder einbezogen. |
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#3
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AW: Fahrrad-Unterstand Grenzabstand?
Gibt es Höhenbegrenzungen? Muss man sich da beim Bauamt erkundigen?
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#4
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AW: Fahrrad-Unterstand Grenzabstand?
Die Bauordnung, wenn schon der Hinweis gegeben wird, sollte doch durchgelesen werden. Ich frage meinen Freund google! Google ist auch Ihr Freund!
http://www.gidf.de/ ![]() Bauordnung § 6 Abs. 11.1: "Grundfläche von nicht mehr als 7,5 m², die mittlere Wandhöhe nicht mehr als 3,0 m über der Geländeoberfläche an der Grenze betragen," |
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