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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 26.02.2010, 16:24
alaydrien1 alaydrien1 ist offline
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Beiträge: 27
alaydrien1 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Fahrrad-Unterstand Grenzabstand?

Nachbar A möchte einen kleinen Fahrrad-Unterstand bauen (für 4 Räder) - nicht höher als 1,80 m. Muss er hierfür Abstände zum Nachbargrundstück einhalten (NRW)? Oder gilt hierfür die Regelung wie bei einem Carport, bzw. Garage (Grenzbebauung möglich)?
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  #2  
Alt 26.02.2010, 17:32
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.804
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Fahrrad-Unterstand Grenzabstand?

Die Bauordnung sagt in § 6 Abs. 11.1 aus:
Es sind keine Abstandsflächen für Garagen und Stellplätze bis zu einer Länge von 9 m erforderlich.
§ 51 Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder, Abs. 1) sind als Stellplätze auch die für Fahrräder einbezogen.
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  #3  
Alt 26.02.2010, 20:32
alaydrien1 alaydrien1 ist offline
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Registriert seit: 16.02.2009
Beiträge: 27
alaydrien1 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Fahrrad-Unterstand Grenzabstand?

Gibt es Höhenbegrenzungen? Muss man sich da beim Bauamt erkundigen?
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  #4  
Alt 26.02.2010, 21:08
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.804
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AW: Fahrrad-Unterstand Grenzabstand?

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
Die Bauordnung sagt in § 6 Abs. 11.1 aus:
Die Bauordnung, wenn schon der Hinweis gegeben wird, sollte doch durchgelesen werden. Ich frage meinen Freund google! Google ist auch Ihr Freund!


http://www.gidf.de/

Bauordnung § 6 Abs. 11.1:
"Grundfläche von nicht mehr als 7,5 m², die mittlere Wandhöhe nicht mehr als 3,0 m über der Geländeoberfläche an der Grenze betragen,"
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