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Exhibitionistische Handlungen
Liebe Forum Mitglieder,
hier wende ich mich an Sie mit der Bitte um ggf. Hilfestellungen. Meine Frau wurde in 12/2007 von meinem Nachbar mit Exhibitionistische Handlungen (nackt) im Garten belästigt. Festzustellen war es, dass dies immer in Abwesenheit seiner Frau und Kinder geschah! Meine Frau sagte im, dass er das sein lassen sollte, sonst würde Sie die Polizei rufen. Nach dieser Aufforderung, traten diese Handlungen in immer kürzeren Abständen auf. Nach einer neuerlichen Handlung (Nachbar steht nackt am Zaun zu unserem Grundstück) wurde meine Frau lauter und schrie, daraufhin nahm er sein Glied in die Hand und urinierte provokant an seinem Baum. Meine Frau schaltete sofort die Polizei ein, die den Vorafll aufnahm. Der Nachbar wurde vernommen. Zu guter letzt wurde das Verfahren eingestellt, weil sich der Täter geständig zeigte und eine Geldstrafe von 300 € zahlte. Das war’s dann!! Das meine Frau nach diesem Vorfall in psychiatrische Behandlung musste ist hierbei uninteressant. Festzustellen ist es, dass mein Nachbar gestärkt aus diese Sache heraus ging und seitdem eine fortwährende Provokation läuft, die dazu führt das meine Frau immer mehr Angst hat, in den Garten zu gehen!! Was kann man in diesem Fall unternehmen??? Für Hilfen wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen U33M |