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Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,...

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  #1  
Alt 10.07.2011, 07:49
Engel Engel ist offline
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Registriert seit: 22.03.2010
Beiträge: 20
Engel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Ex-Arbeitgeber zahlt noch offenen Lohn nicht aus

Folgender Sachverhalt:

Arbeitnehmer fängt neue Stelle an und wird vom ersten Tag an gemobbt und schikaniert. In der 5. Arbeitswoche wird er wegen seelischer Probleme vom Arzt krankgeschrieben. Als er vom Arzt nach Hause kommt liegt im Briefkasten eine fristgerechte Kündigung zum 15. des Folgemonats. Soweit in Ordnung da in der Probezeit und Arbeitnehmer aufgrund der Erkrankung eh eine neue Stelle suchen wollte.
Der erste Lohn wurde pünktlich im ersten Monat am 24. vom Arbeitgeber überwiesen.
Arbeitnehmer ist über den letzten Arbeitstag hinaus krank geschrieben.
3 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schickt Steuerbüro vom Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte wo der Lohn vom 01. bis 15. eingetragen ist und zusätzlich eine Einkommensbescheinigung wo detailiert aufgeführt ist was Bruttolohn, Abzüge und Nettolohn sind.
Die Lohnabrechnung schickt das Steuerbüro dem Arbeitgeber so das dieser die an die Arbeitnehmer übergibt.
Folgendes Problem:
Arbeitgeber hat bis zum heutigen Tag weder die Lohnabrechnung geschickt noch den halben Monatslohn überwiesen.
Inzwischen liegen unbezahlte Rechnungen bzw. Mahnungen vor die ohne diesen Lohn nicht beglichen werden können.
Wie muss Arbeitnehmer nun vorgehen um sein Gehalt zu bekommen???
Nützt es ihm überhaupt etwas wenn er eine Einkommensbescheinigung für diese 15 Tage hat??? oder ist eine Lohnabrechnung als Beweis zwingend erforderlich???
Vielen Dank vorab für Ratschläge.

Zusatzinfo: Ein persönliches Gespräch mit dem Ex-Arbeitgeber ist undenkbar.
Die Krankenmeldungen wurden per Einschreiben geschickt.
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  #2  
Alt 10.07.2011, 12:32
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Ex-Arbeitgeber zahlt noch offenen Lohn nicht aus

Zitat:
Zitat von Engel
Ein persönliches Gespräch mit dem Ex-Arbeitgeber ist undenkbar.
Wenn man nicht nachvollziehen kann, dass der Lohn eingegangen ist, dann teilt man den Arbeitgeber es schriftlich mit, per Einschreiben, dass noch Lohn offen ist.Vielleicht weiß er von Nichts!
Er kann mit einem Zahlungsbeleg nachweisen, dass es überwiesen worden ist.
Wenn der AG nicht reagiert, kann es eingeklagt werden. Gewerkschaften helfen, wenn Sie in der Gewerkschaft sind.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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