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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 30.05.2006, 21:57
Unregistriert
Gast
 
Beiträge: n/a
Erwerb einer Immobilie nach erhalt der Rechtswahrungsanzeige

"Ab Zugang der Rechtswahrungsanzeige ist daher der möglicherweise Unterhaltspflichtige in seiner bzw. sind die möglicherweise Unterhaltspflichtigen in ihrer Vermögensdisposition beschränkt. "

Obigen Satz habe ich von Betroffener gelesen.

Mein Anwalt meint, das ich trotz erhaltener Rechtswahrungsanzeige mir eine Wohnung kaufen kann, da ich dieses schon länger vorhabe und für diesen Zweck gespart habe.
Hat er nun Unrecht? Was kann passieren?

Gruß aus Hamburg
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  #2  
Alt 30.05.2006, 22:28
admin admin ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 29.08.2005
Ort: München
Beiträge: 169
admin hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
AW: Erwerb einer Immobilie nach erhalt der Rechtswahrungsanzeige

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  #3  
Alt 30.05.2006, 22:31
Unregistriert
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: Erwerb einer Immobilie nach erhalt der Rechtswahrungsanzeige

Sorry! Werde mich in Zukunft daran halten!
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  #4  
Alt 31.05.2006, 09:40
Betroffener
Gast
 
Beiträge: n/a
Lächeln AW: Erwerb einer Immobilie nach erhalt der Rechtswahrungsanzeige

Hallo,

die Beiträge im Forum beschränken sich bewusst auf Grundsätzliche Informationen zum Elternunterhalt. Dies deshalb, um möglichst " ALLEN " bzw. möglichst " VIELEN " von der Heranziehung zum Elternunterhalt Betroffenen eine kleine Hilfe zu bieten. Bei alledem wird es aber immer auf die Einzelfallbetrachtung ankommen. Dennoch dürfte der Anwalt Recht haben, denn der offensichtlich schon lange vor Eingang der Rechtswahrungsanzeige geplante Kauf der Wohnung, der jedoch erst nach Eingang der Rechtswahrungsanzeige vollzogen wurde, dient doch sicherlich u.a. als Altersvorsorge, weshalb nicht von einer Bereicherung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten auszugehen ist. Für Altersvorsorge aufgewendete Beträge stehen für den Elternunterhalt nämlich nicht zur Verfügung.

Grüssle
Betroffener
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  #5  
Alt 31.05.2006, 10:19
Unregistriert
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: Erwerb einer Immobilie nach erhalt der Rechtswahrungsanzeige

Vielen Dank für die Info!
Großes Lob an das Forum. Inhaltlich und in der Form sehr gut.

Danke nochmal und weiter so!
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