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| Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,... |
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#1
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Erwerb einer Immobilie nach erhalt der Rechtswahrungsanzeige
"Ab Zugang der Rechtswahrungsanzeige ist daher der möglicherweise Unterhaltspflichtige in seiner bzw. sind die möglicherweise Unterhaltspflichtigen in ihrer Vermögensdisposition beschränkt. "
Obigen Satz habe ich von Betroffener gelesen. Mein Anwalt meint, das ich trotz erhaltener Rechtswahrungsanzeige mir eine Wohnung kaufen kann, da ich dieses schon länger vorhabe und für diesen Zweck gespart habe. Hat er nun Unrecht? Was kann passieren? Gruß aus Hamburg |
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#2
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AW: Erwerb einer Immobilie nach erhalt der Rechtswahrungsanzeige
Bitte Forenregeln beachten:
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos! Dieses Forum dient dazu, Erfahrungen auszutauschen und allgemeine Rechtsprobleme zu diskutieren. Individuelle, konkrete und kostenlose Rechtsberatung ist hingegen in Internetforen gesetzlich verboten. An dieser Rechtslage können wir nichts ändern. Wenn Sie möchten, daß wir Ihre Frage hier diskutieren können, dann sollten Sie Ihre Frage deshalb als eine allgemeine Frage von generellem Interesse formulieren. Nur dann dürfen wir Ihre Frage hier diskutieren. Von Gesetzes wegen nicht zulässig sind etwa Fragen wie:"Mein Vermieter hat... Mein Nachbar sagt..." Antworten werden Sie jedoch erhalten, wenn Sie allgemein und abstrakt etwa wie folgt formulieren: "Hallo, folgender Fall: A ist ein Vermieter, B ein Mieter. Wenn A dem B einen Brief schickt..." |
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#3
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AW: Erwerb einer Immobilie nach erhalt der Rechtswahrungsanzeige
Sorry! Werde mich in Zukunft daran halten!
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#4
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Hallo,
die Beiträge im Forum beschränken sich bewusst auf Grundsätzliche Informationen zum Elternunterhalt. Dies deshalb, um möglichst " ALLEN " bzw. möglichst " VIELEN " von der Heranziehung zum Elternunterhalt Betroffenen eine kleine Hilfe zu bieten. Bei alledem wird es aber immer auf die Einzelfallbetrachtung ankommen. Dennoch dürfte der Anwalt Recht haben, denn der offensichtlich schon lange vor Eingang der Rechtswahrungsanzeige geplante Kauf der Wohnung, der jedoch erst nach Eingang der Rechtswahrungsanzeige vollzogen wurde, dient doch sicherlich u.a. als Altersvorsorge, weshalb nicht von einer Bereicherung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten auszugehen ist. Für Altersvorsorge aufgewendete Beträge stehen für den Elternunterhalt nämlich nicht zur Verfügung. Grüssle Betroffener |
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#5
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AW: Erwerb einer Immobilie nach erhalt der Rechtswahrungsanzeige
Vielen Dank für die Info!
Großes Lob an das Forum. Inhaltlich und in der Form sehr gut. Danke nochmal und weiter so! |
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