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Strafrecht Mobbing, Diebstahl, Beleidigung,...

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  #1  
Alt 22.09.2010, 20:02
Nordhäuser
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Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Folgen?

Guten Tag zusammen,
angenommen Paul B. , 20 Jahre, wohnhaft in NRW, Abiturient, geht in einen Textilienladen(der Namen darf doch nicht genannt werden, oder?), mit der Absicht zu klauen, nimmt sich eine Hose (50 Euro) und 2 T-Shirts ( ca. 60 Euro) mit in die Kabine. Dort entfernt er mit Hilfe einer Kneifzange die Sicherungen. Eine übersieht er jedoch, so dass das Gerät am Ausgang zu piepen beginnt. Sofort kommt eine Verkäuferin, fragt "kann es sein, dass sie was in der Tasche haben, Schlüssel, Magnet,...?". Paul "ich gucke mal" und geht auf die Kabine. Aus der Kabine zurück, immer noch die Ware unter seiner Kleidung, stehen auf einmal alle Verkäuferinnen vor ihm und bemerken die Ware, die er klauen wollte. "Wir können das nicht ignorieren" und Polizei kommt. Die Verkäuferinnen haben nur die 2. Hose bemerkt. Polizei: "Haben Sie noch mehr an?" "Nein, habe ich nicht". "Ziemlich warm heute für 5 T-Shirts, oder?" Also wurden auch die restlichen Teile bemerkt. Als Paul dann seine Taschen ausleehrt, kommt die Kneifzange zum Vorschein und Polizei: " Nicht gut, sieht so aus, als machen Sie das aus gewerblichen Gründen." Zange wird sichergestellt, Auto wird noch durchsucht ohne weitere Funde und Formular ausgefüllt. Paul wurde zum ersten Mal erwischt und ist auch sonst nie aufgefallen. Als Grund für den Diebstahl nennt Paul(stimmt auch): "Freitag fahre ich nach Griechenland auf Studienfahrt, weil ich nächstes Jahr Abitur mache. Ich wollte für diese Fahrt gerne noch was haben."

Mit welchen Konsequenzen muss Paul jetzt rechnen?
Und wie lange dauert es, bis der erste Brief der Polizei kommt?
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  #2  
Alt 22.09.2010, 20:21
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Fol

Google ist mein Freund und wird es ausführlich beantworten
Einfach Ladendiebstahl eingeben, evtl einen Zusatz zum Eingrenzen!






http://www.gidf.de/
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Wahrsager
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  #3  
Alt 23.09.2010, 06:20
Nordhäuser
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AW: Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Fol

Hab ich schon nach gesucht, aber nichts gefunden. Vor allem ist ja die Kneifzange das große Problem. Wie sieht das eigentlich aus, wenn der Staatsanwalt Paul nach seiner finanziellen Situation fragt? Also Paul arbeitet neben der Schule als Gärtner(Rasen mähen, Unkraut zupfen,...) und ist in Besitz von ca. 2700 Euro. Wenn Paul dann sagt: "Ich arbeite gar nicht und habe nur ca. 100 Euro auf dem Konto." Kann der Staatsanwalt das überprüfen? Also was sollte Paul am Besten antworten?
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  #4  
Alt 23.09.2010, 06:30
Nordhäuser
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Beiträge: n/a
AW: Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Fol

Gerade gefunden:
§ 242 StGB (einfacher) Diebstahl: mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe.


§ 243 StGB (Bes. schwerer Fall des Diebstahls): mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren.

§ 243 I Nr. 3 = gewerbsmäßig


§ 244 StGB (Diebstahl mit Waffen etc.): mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Heißt das etwa, dass Paul ins Gefängnis kommen kann? Und wie sieht es mit dem Konto aus? Kann der Staatsanwalt das überprüfen?
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  #5  
Alt 23.09.2010, 10:21
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Fol

Der Richter kann noch vieles überprüfen lassen.
Einkommen sind die Grundlage für Geldstrafen. Auch das Gericht hat Unkosten, die nicht der Steuerzahler tragen muss.

Wenn im PKW Diebesgut gefunden wird, kann nicht nur die Zange sondern auch der Pkw beschlagnahmt werden.

Es ist schon Sinnvoll. wenn Sie in google suchen und damit verinnerlichen, anderen zu schaden und selbst nicht zu schaden kommen wollen. (angenommen, es ist kein fiktiver Fall)
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Wahrsager

Geändert von Wahrsager (23.09.2010 um 10:23 Uhr).
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  #6  
Alt 02.10.2010, 21:43
Nordhäuser
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Beiträge: n/a
AW: Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Fol

Heute ist der Brief von dem zuständigen Kommissariat gekommen: "Vorladung Sehr geehrter...., in der Ermittlungssche wegen Bes. schw. Fall des Ladendiebstahls am ..... ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich." Warum ist das denn jetzt besonders schwerer Ladendiebstahl? Hab ein wenig bei Google und so recherchiert und hab öfters gelesen, dass eine Gefängnisstrafe höchst wahrscheinlich ist. Was sollte Paul jetzt machen? Könnt ihr schon mehr über seine Strafe sagen, die er bekommen wird, wenn es besonders schwerer Ladendiebstahl ist?
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  #7  
Alt 03.10.2010, 15:09
Nordhäuser
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Beiträge: n/a
AW: Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Fol

Und wie sieht es aus mit einem Eintrag ins Führungszeugnis? Paul möchte nächstes Jahr im Sommer eine Ausbildung beginnen. Kann er das jetzt vergessen, weil der Ausbilder sehen kann, dass Paul eine Anzeige wegen besonders schwerem Ladendiebstahl hatte?
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  #8  
Alt 08.10.2010, 10:59
Nordhäuser
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Beiträge: n/a
AW: Zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt mit 100 Euro Wert und "Tatwaffe". Fol

Guten Morgen zusammen,
Paul hatte heute seine Vorladung bei der Polizei, der Herr total nett und Paul: "Ich bin nach Neheim, um paar reduzierte Sachen zu kaufen. Sachen zu teuer, so dass Paul auf die Idee kam zum klauen. Zum Kumpel um die Ecke und Zange geholt. Im Laden zurück vor lauter Nervösität eine Sicherung vergessen und Polizei kam. Zange wurde eingezogen und ich habe dem Freund eine neue gekauft."

Der Polizist meinte dann am Ende, dass es aus seiner Erfahrung ziemlich ungewöhnlich wäre, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird. Paul muss dann lediglich eine gewisse Geldsumme zahlen und das Verfahren wird tatsächlich eingestellt. Paul hofft jetzt, dass es auch so kommt...
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