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  #1  
Alt 11.01.2010, 20:23
annaraith annaraith ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 13
annaraith befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wie erreicht man einen widerspruchsfähigen Bescheid

Zum Sachverhalt:

Unser Diplomstudiengang ist in einen Bachelorstudiengang umgewandelt worden. Wir hatten im vergangenen Sommer eine Frist, zu der wir noch ein Thema für eine Diplomarbeit beim damals zuständigen Prüfungsamt einreichen konnten. Ich habe innerhalb der Frist ein Thema eingereicht und innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit die Abschlussarbeit beim Prüfungsamt abgegeben.

Die Diplomarbeit habe ich erfolgreich bestanden. Der Termin für die dann noch zu absolvierende mündliche Abschlussprüfung (Verteidigung) wurde für Anfang Dezember 2009 angesetzt. Die Verteidigung der Diplomarbeit lief nun leider nicht so überwältigend, ich bin hierbei durchgefallen. Jetzt hätte ich theoretisch die Möglichkeit gehabt (lt. Prüfungsordnung), die mündliche Prüfung noch einmal zu wiederholen, jedoch ließ sich bis zum Ablauf des 31.12.2009 kein neuer Termin der Prüfungskommission seitens des Prüfungsamtes mehr realisieren (Weihnachtsfeiertage, Urlaub etc. der Prüfer).

Ich habe zwischenzeitlich bei verschiedenen Stellen angefragt, wie ich denn nun die mündliche Abschlussprüfung noch einmal absolvieren könnte. Dies wäre demnach nur möglich, indem ich mich in den betreffenden Bachelorstudiengang einschreiben würde. Meine bisherigen Prüfungsleistungen würden jedoch nur teilweise anerkannt werden, weil sich auch die Studieninhalte/ Schwerpunkte geändert haben. Ich hätte voraussichtlich einige Semester zusätzlich zu ablosvieren. Zusätzlich würden die Studiengebühren anfallen. Ein erneutes Ablegen der mündlichen Prüfung im Bachelorstudiengang kommt unter diesen Umständen für mich deshalb nicht in Frage.

Ich hatte mich bereits vor Ablauf des 31.12.2009 diesbezüglich noch einmal an das damals für den Diplomstudiengang zuständige Prüfungsamt gewandt. Mir wurde per E-Mail mitgeteilt, dass nach Ablauf des vergangenen Jahres hinaus keine Prüfungsleistungen mehr abgenommen werden können.

Um da jetzt auf dem Verwaltungsweg/ Rechtsweg irgendwie weiter zu kommen, bräuchte ich einen widerspruchsfähigen Bescheid. Meine Fragen deshalb:
  • Wie komme ich jetzt an solch einen Bescheid?

  • Gibt es die Möglichkeit als finanzschwache Person eine rechtsanwaltliche Hilfe/ Betreuung gefördert zu bekommen (im Verwaltungsverfahren tragen jeweils die Parteien die Kosten selber?)?

Viele Grüße,
annaraith

Geändert von annaraith (11.01.2010 um 20:26 Uhr).
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