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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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erneuerter und zusätzlicher Balkon
Moin, Moin,
Nach dem Hauskauf möchte der Käufer X einen Balkon im 1. Stoch erneuern und etwas vergrößern und im zweiten Stoch einen zusätzlichen Balkon errichten. Die Nachbarn Y und Z wollen dem auf keinem Fall, ohne angabe konkreter Gründe, zustimmen. Der Käufer X ist der Ansicht den Nachbarn keine unzumutbare Beeinträchtigung zuzumuten. Ein Gespräch über eine gütliche Einigung scheint nicht mehr möglich. Was kann X tun? Gibt es Balkonkonstruktionen die nicht beantragt / zugestimmt werden muß? Was geschieht mit einem Bauantrag ohne Zustimmungen der Nachbarn? Gibts zu dem Fall Kommentare oder Urteile. Gruß von Jörg Schneider |
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#2
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AW: erneuerter und zusätzlicher Balkon
Am Besten ist es, das Projekt wird beim Bauamt vorgestellt, anrufen, Termin machen! Es gibt baurechtlich viele Dinge zu berücksichtigen die den Rahmen hier sprengen, Einige Angaben sind aus dem Bebauungsplan zu entnehmen, den wir hier sowieso nicht kennen. Bauing oder Architekt heißen auch die Leute, die etwas davon verstehen.
Skizze mit Maße mitnehmen! |
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#3
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AW: erneuerter und zusätzlicher Balkon
Derartige Bauten sind immer genehmgiungspflichtig, da es hier auch um die Frage der Standsicherheit der zu errichtenden Balkone geht. Oftmals ergibt sich doch eine beeinträchtigung der Nachbarn, da durch Balkone Einsicht in die nachbarlichen Grundstücke genommen werden.
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