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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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Erhöhung der Garage auf Grenze
Die Garage von A steht genau auf der Grenze zum Nachbar B. A hat nach einiger Zeit einfach auf seiner ursprünglich Flachdach-Garage ein Pultdach, in Holzkonstruktion draufgesetzt. Die Wand wird somit ca. um 1,3m höher und die holzbretterverschalte hohe Seite ragt ca. 20cm in das Grundstück von B.
Ergibt sich aus diesem, bislang m.e. rechtlosem Zustand nach einiger Zeit ein Gewohnheitsrecht, falls B dem nicht rechtzeitig widerspricht? ![]() |
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#2
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AW: Erhöhung der Garage auf Grenze
Wegen der Erhöhung war die Bauordnung einzuhalten. Eine Anfrage bei der Baubehörde wäre ratsam.
Da der Nachbar die Grenze des Grundstücks kannte, kann der Rückbau gefordert werden. Der Gesetzgeber kennt keinen geplanten Überbau. Ein Gewohnheitsrecht in dem Sinn gibt es nicht. Wann eine Duldung vorliegt, ist hier gut beschrieben. http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...16340&ccheck=1 |
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#3
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AW: Erhöhung der Garage auf Grenze
Vielen Dank für die prompte Antwort, hat mir wirkllich geholfen
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#4
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AW: Erhöhung der Garage auf Grenze
Ich habe eben etwas im Nachbarschaftsrecht Baden- Württemberg § 7b gefunden, was gegen BGB, Überbau spricht. Ist mir neu!
Jedoch wird der Überbau hier klar definiert.§ 7b Überbau (1) Darf nach den baurechtlichen Vorschriften unmittelbar an die gemeinsame Grundstücksgrenze gebaut werden, so hat der Eigentümer des Nachbargrundstücks in den Luftraum seines Grundstücks übergreifende untergeordnete Bauteile, die den baurechtlichen Vorschriften entsprechen, zu dulden, solange diese die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Untergeordnete Bauteile sind insbesondere solche Bestandteile einer baulichen Anlage, die deren nutzbare Fläche nicht vergrößern. Es sind untergeordnete Bauteile, die die nutzbare Fläche nicht vergrößern. Die nutzbare Fläche ist in der Höhe vergrößert worden, nach meinem Empfinden bedeutet dies Abriss. |
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#5
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AW: Erhöhung der Garage auf Grenze
Erneut Danke für die Ergänzung, das klingt plausibel, zumal, wie hier, in einer Höhe die selbst den gleichwertigen An-Bau schon be- bzw. verhindern würde.
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