Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

Antwort
 
Themen-Optionen Bewertung: Bewertung: 2 Stimmen, 5,00 durchschnittlich.
  #1  
Alt 30.07.2010, 16:04
Ruby Ruby ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.05.2010
Beiträge: 7
Ruby befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Erderhöhung; Stützmauer; Kosten,

Hallo Frage

um wieviel darf ein Mutterboden zm Ausgleich der Mulden erhöht werden ohne das Nachbarschaftsrecht zu verletzen?

Kann mir mein Nachbar, nur weil zum einlegen der Soleschläuche das Erdreich ausgehoben und wieder eingefüllt wurde, eine Erderhöhung vorwerfen?

Um wieviel cm muß eine Stützmauer über das gewachsene Erdreich zur Abstützung überstehen.?
Kann ich von Nachbar B, die Hälfte der Kosten einfordern, die eine Grundstücksabtrennung in Form eines Maschendrahtzauns mit Posten kostet, obwohl Nachbar B, wegen Abgrabung seines Grundstücks, bereits eine Stützmauer erstellen mußte?
(Bereich Bayern)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 31.07.2010, 11:29
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Erderhöhung; Stützmauer; Kosten,

Bayern kennt nicht direkt ein Nachbarschaftsrecht, nur das Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (AGBGB). Es kann deshalb nur auf die Bayerische Bauordnung verwiesen werden.
Art. 10 Höhenlage des Grundstücks und der baulichen Anlagen

Ein Soleschlauch hat einen kleinen Durchmesser. Es wird nach dem Einlegen, das Erdreich planiert und somit entsteht doch keine Erhöhung des Geländes!

Die Stützmauer kann mit der Oberkante des Erdreichs abschließen. Welchen Sinn soll eine erhöhte Stützmauer haben?

Die Stützmauer ist keine Einfriedung. Steht eine Einfriedung, hat der, der an der Grenze etwas verändert, die Einfriedung wieder zu errichten, auf seine Kosten.

Der Nachbar hat eine Stützmauer erstellt, die für seine Belange ausreichend ist.
Wenn jetzt eine Stützmauer wegen Aufschüttung errichtet werden muss, dann muss die Standsicherheit der vorhandenen Stützmauer erneut berechnet werden. Es könnte durchaus möglich sein, dass die alte Stützmauer verstärkt werden muss. Die Kosten trägt allein der, der jetzt aufschüttet.
Warum soll der Nachbar etwas tragen, was ihm nichts angeht?
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 02.08.2010, 15:19
Ruby Ruby ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.05.2010
Beiträge: 7
Ruby befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage AW: Erderhöhung; Stützmauer; Kosten,

Hallo
wenn es stark regnet, wie es dieser Tage öfter der Fall war, dann schwemmt es das Erdreich in das Grundstück des Nachbarn.
Deshalb war ich der Annahme, dass eine Stützmauer wenigstens um 5 cm höher, wie das gewachsene Erdreich sein sollte ?! War ja eine Frage die ich wegen Unwissenheit gestellt hatte.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 02.08.2010, 20:20
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Erderhöhung; Stützmauer; Kosten,

Zitat:
Zitat von Ruby
wenn es stark regnet, wie es dieser Tage öfter der Fall war, dann schwemmt es das Erdreich in das Grundstück des Nachbarn.
Deshalb war ich der Annahme, dass eine Stützmauer wenigstens um 5 cm höher, wie das gewachsene Erdreich sein sollte ?! War ja eine Frage die ich wegen Unwissenheit gestellt hatte.
War eine Frage die ich wegen Unwissenheit gestellt hatte. Genau dies war der Hintergrund meiner Frage.

Anscheinend sind es Hanggrundstücke! Es könnte durch den Erdausgleich ein waagerechtes Niveau vorliegen und dann würde kein Wasser abfließen. Wenn 5 cm ausreichen, dann ist dagegen nichts zu sagen!

Der Nachbar hat eine Stützmauer gesetzt, die war so auszuführen, dass kein Erdreich weg geschwemmt werden kann. Dies gilt nun für die Erhöhung der Stützmauer.

Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöhen will, muss einen solchen Abstand von der Grenze einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, dass eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch Absturz oder Pressung des Bodens ausgeschlossen ist. Diese Verpflichtung geht auf den späteren Eigentümer über.

Siehe auch BGB § 906 Zuführung unwägbarer Stoffe
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 03.08.2010, 12:59
Ruby Ruby ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.05.2010
Beiträge: 7
Ruby befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Erderhöhung; Stützmauer; Kosten,

Hallo
allem Anschein nach, bringe ich hier etwas nicht deutlich genug rüber,
es handelt sich um keine Hanggrundstücke sondern um Grundstücke mit leichtem Gefälle, wobei mein Grundstück das höher liegende ist.
Der Nachbar hat, um ebenerdig um sein Haus gehen zu können, zu meiner Seite hin, das Grundstück um 0,8 bis 1,2 m abgegraben. Eine Stützmauer die er jetzt nach 2 Jahren angefangen hat, ist um 10 cm niedriger wie mein gewachsenes Gelände. Dazu ist die Stützmauer noch keine Einfriedung. Die Abgrenzung in Form eines Zaunes oder einer Hecke muß noch errichtet werden. Wie sind hier die Rechte und Pflichten, bzw. die Kostenverteilung ?
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 03.08.2010, 17:56
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Erderhöhung; Stützmauer; Kosten,

Wie oben ausgeführt: Die Kosten trägt der, der den Zustand herbeigeführt hat.
Die Stützmauer ist so hoch zu errichten, dass kein Erdreich weg geschwemmt werden kann.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Stützmauer Deichgraf Nachbarschaftsrecht 10 14.04.2010 21:43
Übernahme Kosten Trennwand DHH mav1976 Nachbarschaftsrecht 1 05.01.2009 19:26
Stützmauer und verschütteter Grenzstein Kunibert Nachbarschaftsrecht 0 22.08.2007 14:50
Stützmauer entlang der Grundstücksgrenze Ine Nachbarschaftsrecht 3 15.03.2007 12:35
Stützmauer entlang der Grundstücksgrenze Ine Baurecht 0 13.03.2007 21:36


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:52 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1