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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 04.02.2010, 18:46
jakob jakob ist offline
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Registriert seit: 04.02.2010
Beiträge: 2
jakob befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Cool Erbvertrag....

aus gegebenem anlass, wie es so schön heisst hier eine frage...
- geschlossener erbvertrag zwischen mutter und vater ...ok
- vater verstorben
- mutter macht einen übergabe vertrag mit einem sohn
mit der verpflichtung zur pflege
-
- der andere sohn und tochter werden nicht informiert
- was bedeutet dies für diese beiden??????

wäre schon interessant

lg
mary
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  #2  
Alt 04.02.2010, 20:16
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.180
Wahrsager wird schon bald berühmt werden
AW: Erbvertrag....

Ist es ein Erbvertrag oder ein Testament? Ist auch fast unwichtig!
Ein Erbvertrag ist unter Eheleuten unüblich, außer es geht um Immobilien.
Wurde der Erbvertrag durch einem Notar beurkundet?

Die Mutter macht einen Übergabevertrag! Dies kommt eigentlich aus der Höfeordnung
Auch dieser ist notarieller Vertragsgestaltung.
Hierdurch kann es zur Kürzung des Pflichtteilanspruchs kommen. Bei Schenkungen gelten die 10 Jahresfrist der Verjährungen.

Bestand ein Testament der Eltern und ist das Testament wirksam?
Sind im Testament Auflagen zur Nacherbschaft?
Ist der länger Überlebende Erbe (Ehepartner) ein befreiter Vorerbe?

Ob die anderen Kinder informiert werden müssen, hängt davon ab, ob die Eltern Nacherben eingesetzt haben.

Jeder kann mit seinem Vermögen machen was er will.

Ist die Mutter kein befreiter Erbe, kann sie keine Schenkungen mit dem Erbe machen. Das Geld wäre mündelsicher anzulegen. Über den Ertrag kann sie verfügen.

Zum jetzigen Todesfall kann schon der Hinweis gegeben werden:
Wenn die Kinder enterbt worden sind, dann steht ihnen ein Pflichtteil zu. Dieser Pflichtteil ist die Hälfte von dem gesetzlichen Erbanteil. Der Pflichtteil wird aus der gesetzlichen Erbfolge berechnet.

Vererbt werden kann nur der Nachlass des Vaters (12/12)!
Hiervon erbt die Mutter 6/12, die Kinder erben als gesetzliche Erben die andere Hälfte 6/12. Auf jedes Kind entfallen 2/12. Hiervon steht jedem Kind als Pflichtteil die Hälfte 1/12 zu, in bar.
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  #3  
Alt 05.02.2010, 14:57
jakob jakob ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2010
Beiträge: 2
jakob befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Cool AW: Erbvertrag....

1.
es handelt sich um einen erbvertrag

und betrifft eine immobilie und grundstücke

beurkundung durch einen notar

im erbvertrag ist die mutter zur alleinerbin festgesetzt und

die kinder als nacherben zu je einem drittel

ob die mutter befreiter vorerbe ist, ist nicht bekannt...

nun hat sie den übergabevertrag (notariel) gemacht....
mit der auflage einer pflegeverpflichung.

kann um jetzigen zeitpunkt - oder beim tod der mutter ein pflichtteilergänzungsanspruch geltend gemacht werden oder????

danke. r.
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  #4  
Alt 06.02.2010, 11:10
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.180
Wahrsager wird schon bald berühmt werden
AW: Erbvertrag....

Es ist ein Erbvertrag der bindend ist. Die Ehegatten haben sich gegenseitig zu Erben einsetzt. als Nacherben die Kinder. An dieser Entscheidung kann nichts geändert werden.

Damit erhält zuerst die Mutter den Nachlass den sie verwaltet für den Nacherben.
Hierüber den Link, der alles gut erklärt:
http://www.internetratgeber-recht.de...vertrag/ev.htm


Einen Pflichtteil können bestimmte Personen fordern wenn sie enterbt worden sind. Hier sind die Kinder enterbt und können beim Tod des Vaters den Pflichtteil fordern. Bei der Mutter nicht, da die Kinder (Erben) Nacherben sind.

Die Verjährung des Pflichtteils ist in drei Jahren, BGB § 2332 Verjährung, ab dem Zeitpunkt der Kenntnis.
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