![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Erbschein und Hypothekenzahlung ?
Hallo erstmal,
im Dez. verstarb mein Schwiegervater, mein Mann ist Alleinerbe.....dachten wir. Es gibt noch einen Halbbruder der aber seit seiner Geburt adoptiert ist....eine Volladoption. Unser Anwalt hat nun den Erbschein beantragt.....und bis heute haben wir noch nichts vom AG gehört. Es ist ein Haus vorhanden welches aber mit einer Hypothek belastet ist. Auf Anfrage meines Mannes um Aussetzung der Zahlungen, verneinte die Kasse. Also zahlt mein Mann von unserem Privatgeld diese Hypothek, ist das rechtens? oder gibt es eine Möglichkeit der Aussetzung bis alles geklärt ist? Was ist mit den anderen Nebenkosten (Grundsteuer etc.) Wir blicken nicht mehr durch....Hilfe..... |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Erbschein und Hypothekenzahlung ?
Sie haben einen Anwalt und der sollte es schon so erklären, dass Sie es verstehen. Hier gibt es keine Rechtsberatung und nur fiktive Fälle!
Lebt die Mutter noch? Wenn nein, hatten die Eltern ein Testament? Was steht in dem Testament. Wurde der Halbbruder adoptiert oder wurde er zur Adoption freigegeben? Der Bank ist es egal, wie der Vertrag eingehalten wird. Sie sucht sich einen gesetzlichen Erben und an den hält sie sich. Wenn es noch nicht genau feststeht, muss die Bank sich an das Nachlassgericht wenden. Der Erbe muss, wenn der Erbschein ausgestellt ist, dann eben die Raten nachzahlen! Geändert von Wahrsager (28.02.2008 um 11:59 Uhr). |