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#1
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Erbschein erforderlich
Meine Mutter ist vor 2 Jahren gestorben. Bis dato habe ich mit meinen Vater, über Vermögensangelegenheiten nicht gesprochen, da er aufgrund des Todes meiner Mutter psychisch sehr angeschlagen war. Aufgrund eines längeren KKH Aufenthaltes meines Vaters, habe ich nun (natürlich mit seiner Erlaubnis) auch Einblick in seine Vermögensverhältnisse erhalten, des Weiteren hat mein Vater mir auch eine Vorsorgevollmacht erteilt, auch aufgrund seiner Krankheit. Weiterhin ist mein Vater jetzt auf mich zugekommen und er möchte, dass ich für seine Konten eine Vollmacht erhalte. Es hat sich jetzt rausgestellt, das sämtliche Konten noch als Gemeinschaftskonto auf seinen und meines Mutters Namen laufen, weiterhin ist das vorhandene, unbelastete Haus, im Grundbuch auch noch auf beide Namen eingetragen. Mir ist bekannt, dass mir gemäß gesetzlicher Erbenfolge ein Teil des Vermögens meiner Mutter zusteht. Ich möchte aber, dass alles auf meinen Vater übergeht, da ich das einzige Kind bin und falls mein Vater stirbt, ich dann sowieso der alleinige Erbe bin. Meine Frage ist:
1. Ist es notwendig einen Erbenschein zu beantragen um die Gemeinschaftskonten auf meinen Vater umzuschreiben, und wenn ja, ist es jetzt 2 Jahre nach Tod meiner Mutter noch möglich. 2. Muss im Grundbuch meine Mutter ausgetragen werden, falls mein Vater zu Lebzeiten das Haus noch verkaufen möchte. 3. Kann es später nach den Tod meines Vaters noch Schwierigkeiten geben, wenn im Grundbuch noch meine Mutter eingetragen ist. |
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#2
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AW: Erbschein erforderlich
So wie geschildert, haben Sie die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen verstreichen lassen. Sie haben das Erbe angetreten!
http://www.internetratgeber-recht.de...lagung/ade.htm http://www.internetratgeber-recht.de...Annahme/an.htm Für das Grundstück wird ein Notar benötigt. Alle Fragen sollten dann dort besprochen werden. |
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#3
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AW: Erbschein erforderlich
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Allerdings wäre die Grundbuchberichtigung innerhalb von 2 Jahren seit dem Todestag der Mutter gebührenfrei, später fallen Gebühren an. Ist die Mutter schon länger als 2 Jahre verstorben? Einen etwaigen Kaufvertrag muss von Ihrem Vater sowie Ihnen unterschrieben werden, da Sie Miterbin sind. Falls Sie eine umfassende notarielle Generalvollmacht haben, können Sie den KV auch für Ihren Vater unterschreiben. Zitat:
Geändert von cruncc (18.08.2009 um 22:24 Uhr). |
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#4
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AW: Erbschein erforderlich
Zitat:
Zitat:
§ 196 Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück § 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist |
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#5
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AW: Erbschein erforderlich
Meine Mutter ist schon über 2 Jahre Tod, was würde dann eine Grundbuchberichtigung kosten (Wert der Immobilie ca 150000 Euro).
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#6
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AW: Erbschein erforderlich
Ich bin zwar nicht cruncc kann aber auch Antworten!
![]() Nach meinem Kenntnisstand fallen bei 150000 € für die Testamentseröffnung 141 €, Gerichtsgebühr 282 € und Notar 335 €. Der Erbschein wird jedoch mehr kosten weil der gesamte Nachlass als Grundlage dient. Erbschaftssteuern sind evtl. auch nach Anzug der Freigrenzen zu bezahlen. Es kommt eben auf die Höhe des Nachlasses an, Konten Immobilie usw.. Wobei die Freigrenzen sehr hoch sind. |
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#7
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AW: Erbschein erforderlich
Zitat:
2) Wie ich es sehe genügt ein Erbschein der nur auf die Grundbuchberichtigung beschränkt ist, das würde wohl reichen. 3) Muss man es über einen Notar machen die 335 Euro kann man doch sparen |
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#8
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AW: Erbschein erforderlich
Was nicht benötigt wird, läßt man weg und bezahlt nicht. Es war nur zur Vollständigkeit genannt, für andere User.
Man erbt entweder alles oder nichts. Man kann sich keinen Anteil selbst aussuchen. Sie sind mit dem Miterben, hier der Vater eine Erbengemeinschaft. Das Gericht will eine Aufstellung des Vermögens am Todestag was zum Nachlass gehört wie Kontoauszüge, Immobilien, Wertpapiere, Schmuck, evtl. Pkw usw. Das Finanzamt will dies natürlich auch wissen. Die Kosten für den Notar hätten Sie sich sparen können, wenn Sie innerhalb der 2 Jahre gehandelt hätten. |
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#9
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AW: Erbschein erforderlich
Zitat:
2) Das mit den 2 Jahren ist ja richtig, bis dahin wäre eine Grundbuchänderung umsonst. Also fallen jezt Gerichtskosten erbschein an und für was brauche ich dann den Notar (habe mal was von eidesstattlicher Versicherung) gelesen ???? |
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#10
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AW: Erbschein erforderlich
Zitat:
Tritt man das Erbe an, was Sie gemacht haben, dann ist man Erbe, kann man dann nicht sagen, die Schulden erbe ich nicht, sondern nur das Vermögen, auch nicht einen Teil des Nachlasses. Der Erbschein bezieht sich eben auf alles, was die Verstorbene an Vermögen und Schulden gehabt hat.Ich hoffe, dass dies so besser rüberkommt. Zitat:
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