![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Erbschaftssteuer
Guten Tag Allerseits,
meine Frage: Miterben sind zwei Kinder des vorverstorbenen Sohnes des Erblassers. Haben diese Kinder bei der Erbschaftssteuer nun auch einen Freibetrag von jeweils 205.000€? Die Mutter der beiden Kinder lebt. Schon jetzt - besten Dank für eine Antwort. Geändert von goli-einsa (06.02.2007 um 19:27 Uhr). |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Erbschaftssteuer
So einfach kann die Frage nicht beantwortet werden. Bei der Festsetzung des Freibetrages muss der Verwandschaftsgrad zum Erblasser berücksichtigt werden. D.h. wenn als Erbe der verstorbene Vater genannt ist, bzw. die gesetzl. Erbfolge eintritt, erbt zuerst der verstorbene Vater der Kinder, und somit in Vertretung dessen Kinder und Ehefrau nach der gesetzlichen Erbfolge mit dem entsprechenden Freibetrag, in diesem Fall die 205.000,00 €.
Ist vom Erblasser per Testament etwas anderes verfügt, so gilt hier der Verwandschaftsgrad vom Erblasser zum Erben für die Festsetzung des Freibetrages. Rufen Sie einfach auf dem Finanzamt an, die geben Ihnen hierzu problemlos Auskunft. |