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| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
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#1
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Erbrecht & vormund bestellt wer ueberwacht ?
Erst einmal Dank an den Betreiber des Forums !
Folgender Fall und dann die Frage: Ein Vater ist geschieden und hat 3 Kinder, er wird zum Pflegefall und die Schwester wird zum Vormund bestellt. Der Vater verstirbt und hinterlaesst kein Testament. Frage zum Ablauf . Wie ich verstanden habe soweit , muss der Vormund alle 3 Monate oder so die Vermoegensverhaeltnisse und etwaitige ausgaben vorlegen. Gesetzliche Erbfolge tritt ein ,die Kinder erhalten Ihren Pflichtanteil zu je ein drittel. Wie wird sicher gestellt das der Vormund sich nicht bereichert hat am vorhandenen Vermoegen ? (Mein Verstaendniss ist, das der Vormund bei Antritt alle vorhandenen vermoegens verhaeltnisse aufzeichnen muss , ueberprueft das einer (Gericht ) ? Danke schon mal fuer Ihre Antworten ! |
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#2
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AW: Erbrecht & vormund bestellt wer ueberwacht ?
Die Kinder sind Erben, es ist kein Pflichtteil!
Geregelt ist es im BGB http://www.cantegril.de/BGB/ Auf BGB § 1802 und folgende ist hinzuweisen. Es muss eine vollständige Liste des Vermögens erstellt werden. Das Gericht nimmt eigentlich nur bei größeren Summen die Prüfung vor. |