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| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
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#1
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Erbrecht Pfichtanteil
Nehmen wir an ein Mann der in zweiter Ehe verheiratet ist verstirbt und hinterlässt 350.000 €.
Im handschriftlichen Testament hat er seine 2. Ehefrau als Erbin bestimmt. Er hat noch 2 Söhne die beide noch leben: Seiner 1. Ehefrau hat er 12.00. vermacht. Seinen beiden Söhnen jeweils 15.000 €. Haben die Söhne noch einen Anspruch auf den Pflichtteil und wie hoch wäre dieser? Nach meinem Verständniss hätte jeder der Söhne Anspruch auf mind. € 43750. |
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#2
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AW: Erbrecht Pfichtanteil
Als Vermächtnis erhält die 1. Ehefrau 12.00 (was dies auch immer ist), die Söhne je 15.000 €.
Der Nachlass beträgt 350000 €. Es wird nun der Aktivbestand des Nachlasses ermittelt. Alle Verbindlichkeiten werden abgezogen und evtl. Auflagen, außer die Vermächtnisse. Aus diesem Betrag wird der Pflichtteil errechnet. Es ist ein Pflichtteilergänzungsanspruch der sich nun abzüglich des Vermächtnis errechnet. Entsprechend der gesetzlichen Erbfolge, Zugewinngemeinschaft, werden die Erbanteile ermittelt, 1/2 die Ehefrau und 1/2 die Söhne. 350000 € (bereinigt). 175000 € für beide Söhne, 87500 € für einen Sohn, 43750 € Pflichtteil für einen Sohn. 43750 € - 15000 € ergibt eine Pflichtteilsergänzung von 28750 € für jeden Sohn. Eine andere Möglichkeit bei Zuggewinngemeinschaft wäre, die Ehefrau schlägt das Erbe aus und es werden über das Anfangsvermögen des Verstorbenen und den Zugewinn die Quoten ermittelt. Dies kann sich in einigen Fällen positiver für die Ehefrau auswirken. Die Ehefrau kann in diesem Fall den Pflichtteil verlangen und den Zugewinnausgleich. Näheres wird hier beschrieben: http://www.brennecke-partner.de/2206...ch-im-Erbrecht
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Erbrecht Pfichtanteil
Sorry,
gedacht war das die ertse Ehefrau € 12.000,00 erhält. |
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