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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 16.03.2009, 19:20
Andal Andal ist offline
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Registriert seit: 16.03.2009
Beiträge: 4
Andal befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Erbrecht eines Kindes des Partners

Hallo. Partner A heiratet Partner B mit mitgebrachtem Kind. Partner A hat ein Haus und würde zur Hälfte Partner B gehören nach der Hochzeit. Hat da das Kind irgendwann Anspruch auf Pflichtteil oder sogar mehr wenn aus dieser Partnerschaft noch ein Kind irgendwann besteht?? Also so ungefähr gleichen Anspruch? Oder kann man da irgendwas machen?
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  #2  
Alt 16.03.2009, 21:13
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Erbrecht eines Kindes des Partners

Das „mitgebrachte“ Kind ist bei Partner A nur erbberechtigt, wenn A es adoptiert oder per Testament zum Erben macht.

Das "geplante" Kind ist bei Partner A und bei B erbberechtigt.
Das mitgebrachte, das geplante Kind und Partner A sind gesetzliche Erben bei Partner B.

Das mitgebrachte Kind ist nur erbberechtigt bei Partner B.
Der gesetzliche Erbe / Erben, können per Testament von B enterbt werden.
Der Pflichtteil kann vom Enterbten eingefordert werden.
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  #3  
Alt 16.03.2009, 21:33
cruncc cruncc ist offline
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Registriert seit: 07.03.2009
Beiträge: 26
cruncc befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Erbrecht eines Kindes des Partners

Zitat:
Zitat von Andal Beitrag anzeigen
Partner A hat ein Haus und würde zur Hälfte Partner B gehören nach der Hochzeit.
Dazu müsste aber ein notarieller Vertrag geschlossen werden.

Grundsätzlich kann jeder per Testament seine(n) Erben bestimmen.

Gesetzlichen Erben die "enterbt" wurden steht ein Pflichtteilsrecht in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar zu.
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