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| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Erbrecht eines Kindes des Partners
Hallo. Partner A heiratet Partner B mit mitgebrachtem Kind. Partner A hat ein Haus und würde zur Hälfte Partner B gehören nach der Hochzeit. Hat da das Kind irgendwann Anspruch auf Pflichtteil oder sogar mehr wenn aus dieser Partnerschaft noch ein Kind irgendwann besteht?? Also so ungefähr gleichen Anspruch? Oder kann man da irgendwas machen?
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#2
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AW: Erbrecht eines Kindes des Partners
Das „mitgebrachte“ Kind ist bei Partner A nur erbberechtigt, wenn A es adoptiert oder per Testament zum Erben macht.
Das "geplante" Kind ist bei Partner A und bei B erbberechtigt. Das mitgebrachte, das geplante Kind und Partner A sind gesetzliche Erben bei Partner B. Das mitgebrachte Kind ist nur erbberechtigt bei Partner B. Der gesetzliche Erbe / Erben, können per Testament von B enterbt werden. Der Pflichtteil kann vom Enterbten eingefordert werden. |
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#3
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AW: Erbrecht eines Kindes des Partners
Zitat:
Grundsätzlich kann jeder per Testament seine(n) Erben bestimmen. Gesetzlichen Erben die "enterbt" wurden steht ein Pflichtteilsrecht in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar zu. |