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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 23.11.2009, 22:16
silka silka ist offline
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silka befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Rotes Gesicht erbrecht - gehoert haus zum pflichteil?

hallo
der fall:
person a (vater) verstirbt und setzt person b (tochter) zur alleinerbin ein. person c (mutter) ist unter gesetzlicher betreung (vermoegenssorge) und a und c leben seit langem getrennt.
es gibt ein testament mit dem vermerk das person a durch den notar ueber die pflichtteilansprueche von c aufgeklaert wurde. es wurde erklaert das a von c getrennt lebt.
es gibt ein haus das person b bereits durch schenkung zur haelfte gehoert. es wurde durch a erbaut und mit in die ehe gebracht.
frage:
was ist der pflichtteil fuer c?
muesste b bezogen auf das haus person c auszahlen?
kann person c das erbe ausschlagen?
danke!
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  #2  
Alt 23.11.2009, 23:07
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: erbrecht - gehoert haus zum pflichteil?

C kann das Erbe nicht ausschlagen, durch das Testament ist C kein Erbe.
Ob C einen Pflichtteil fordern kann, hängt von der Beantwortung der Fragen ab.

Vater und Mutter leben getrennt. Sind sie geschieden?
Wie lange liegt die Schenkung an B zurück?
Ist C und B Eigentümer der Immobilie?
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  #3  
Alt 24.11.2009, 09:52
silka silka ist offline
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silka befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: erbrecht - gehoert haus zum pflichteil?

Danke schon mal fuer die Antwort!
Auf die Fragen:
Vater und Mutter sind nicht geschieden.
Die Schenkung an die Tochter liegt mehr als 10 Jahre zurueck.
Lt. Grundbuch ist der Vater Eigentuemer, zusammen mit der Tochter aufgrund der Schenkung.
Die Mutter haette somit keinerlei Anspruch auf das Haus? Und wenn Pflichtteil nur auf den Zugewinn durch z.B Aktien? Das Haus ist nicht vermietet.
Vielen Dank!!
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  #4  
Alt 24.11.2009, 11:34
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AW: erbrecht - gehoert haus zum pflichteil?

Wegen der Schenkung, über 10 Jahre her, stellt sich noch die Frage, hatte der Vater auf die Immobilie einen Nießbrauch im Grundbuch eingetragen?
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  #5  
Alt 24.11.2009, 19:30
silka silka ist offline
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AW: erbrecht - gehoert haus zum pflichteil?

ja, niessbrauchrecht war eingetragen fuer den vater.

mittlerweilen hat sich die mutter auch dazu entschieden das erbe bzw. den pflichtteil nicht anzutreten! gegen vermerk im grundbuch ueber den ihr zustehenden pflichtteil.

ist das eine gute idee? oder waere eine auszahlung letztendlich doch besser? ich denke der wert der immobilie liegt bei ca. € 140.000,00.

vielen dank!
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  #6  
Alt 25.11.2009, 11:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: erbrecht - gehoert haus zum pflichteil?

Die Eltern sind nicht geschieden.
Durch das Testament ist C enterbt worden. Sie ist nicht Erbe und kann deshalb auch nicht vom Erbe zurücktreten.

Durch die Enterbung steht C ein Pflichtteil zu.
Diesen kann sie innerhalb von 3 Jahren fordern.
Von den Zeitpunkt an, an dem sie Kenntnis erlangt hat.
Vom Pflichtteil tritt man nicht zurück, sondern fordert ihn nicht!

Der Pflichtteil wird berechnet, nach der gesetzlichen Erbfolge!
Gesetzliche Erben sind B und C.
Beide erben je 50 % vom Nachlass von A.
Das wäre der gesetzliche Erbteil.
Der Pflichtteil ist dann 50 % vom gesetzlichen Erbe.

A hat die Hälfte der Immobilie an B verschenkt.
Durch den eingetragenen Nießbrauch von A tritt für die Schenkung keine Verjährung ein.
C steht damit für die Schenkung eine Pflichtteilsergänzung zu.

Die gesamte Immobilie geht somit in die Rechnung ein.

Bei 140000 € beträgt der Pflichtteil 35000 € in bar.

Durch die Vermögenssorge wird der gesetzliche Betreuer sich um die Regelung kümmern.
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  #7  
Alt 25.11.2009, 20:10
silka silka ist offline
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silka befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: erbrecht - gehoert haus zum pflichteil?

puuu, das ist eine ganze menge geld!

was ist mit schulden die der vater vielleicht hat? die gehen dann doch auch 50%? oder anteilanmaessig wie bei der immobilie? was ist mit wertgegenstaenden, moebeln?

der betreuer teilt jetzt mit, das der pflichtteil auf jeden fall in das grundbuch eingetragen wird - ob der pflichtteil abgelehnt wird oder nicht.
das macht mir keinen sinn! warum ist das von noeten? wuerde ich sie auszahlen haette sie eh nichts mehr mit dem haus zu tun, warum dann der eintrag?

und was ist beim wert der immobilie mit zugewinn - anfangs- und endvermoegen? der vater hat das haus mit in die ehe gebracht, es war seines. oder spielt dies in diesem fall keine rolle?

vielen dank fuer die wertvollen hinweise!!
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  #8  
Alt 26.11.2009, 11:29
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: erbrecht - gehoert haus zum pflichteil?

Die Frage war, wie hoch ist der Pflichtteil, wenn der Nachlass, eine Immobilie, im Wert von 140000 € ist! Nur das wurde beantwortet.

Der Nachlass ist sein gesamtes Vermögen das der Verstorbene am Tag des Todes hinterlassen hat.
Hierzu zählen auch Konten, Schulden usw.. Beerdigungskosten.
Je nachdem, wird eine Aufrechnung gemacht.
Immobilie, Konten, Wertgegenstände wirken sich positiv aus.
Ob die Möbel dazugehören, hängt davon ab, ob der Ehepartner mit in der Wohnung wohnt. Der Ehepartner lebt getrennt, dann sind die Möbel auch Nachlass.

Schulden, Beerdigungskosten sind negativ und abzuziehen.

Aus dem Ergebnis wird der Pflichtteil berechnet, der 25 % beträgt.

Das der Vater das Haus mit in die Ehe gebracht hat, ändert nichts an seinem Vermögen. Es ist seine Immobilie und somit sein Nachlass.

Der Erbe kann den geforderten Pflichtteil auszahlen. Dann ist die Angelegenheit für den Erben erledigt. Notfalls verkauft er die Immobilie.

Anscheinend besteht noch keine Regelung und der Betreuer geht den Weg, den Pflichtteil rechtlich abzusichern, indem er die Immobilie belastet. Dies ist ein gängiger Weg.
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  #9  
Alt 26.11.2009, 17:30
silka silka ist offline
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silka befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: erbrecht - gehoert haus zum pflichteil?

ich bedanke mich fuer die informationen!
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erbrecht, pflichteil, zugewinn


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