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| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
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#1
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Erbrecht, Erbe nachträglich ausschlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Fall: Die Mutter stirbt und die Erben A - D (Kinder) erben zu gleichen Teilen etwa je 1000,-€. Etwa 3 Jahre später bekommt Erbe B die Mitteilung einer Inkassogesellschaft, daß er eine Bürgschaft geerbt hat, die seine Mutter (und nun ihn) dazu verpflichtet für die Kreditschuld des Erben A aufzukommen (etwa 5000,-€). Den Erben B - D war das Erbe der Bürgschaft unbekannt, da es seitens des Erben A nicht bei Antritt des Erbes erwähnt wurde (nicht aus Arglist sondern es wurde schlicht vergessen). Meine Fragen hierzu: 1.) Besteht die Möglichkeit nachträglich das Erbe auszuschlagen? 2.) Darf die Inkassogesellschaft willkürlich an den Erben B herantreten, sofern er offenbar der zahlungsfähigste ist (Erbe C befindet sich in Privatinsolvenz, zu Erbe D besteht kein Kontakt)? Vielen Dank vorab, mit freundlichen Grüßen, yoonki |
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#2
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AW: Erbrecht, Erbe nachträglich ausschlagen
Angenommen ist nun mal angenommen! Deshalb gibt es eine Frist und Möglichkeiten!
Man hätte innerhalb der Frist die Haftung auf den Nachlass begrenzen können. Es ist nun sehr schwierig, so wie geschildert unmöglich. Es müsste ein Irrtum, ein Täuschung vorliegen. Dies könnte mit einer Beratung beim Notar erfragt werden. Es besteht eine Erbengemeinschaft und dort herrscht Gesamthand. Es ist richtig, der Gläubiger kann sich einen oder alle aussuchen! |
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#3
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AW: Erbrecht, Erbe nachträglich ausschlagen
Herzlichen Dank für die Antwort.
Demnach ist es wohl unumgänglich einen Notar aufzusuchen und eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Können Sie mir vielleicht einen Anhaltspunkt, was die Kosten betrifft, geben?! mit freundlichen Grüßen, Yoonki |
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#4
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AW: Erbrecht, Erbe nachträglich ausschlagen
Die Bundesnotarkammer gibt Auskunft. Es sollte darauf hingewiesen werden, es ist eine Beratung. Eine Beratung kostet nicht so viel. Dann kann entschieden werden, ob der Notar etwas veranlassen muss.
http://www.bundesnotarkammer.de/Nota...rkosten.html#1 |
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#5
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AW: Erbrecht, Erbe nachträglich ausschlagen
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort,
ich wünsch´ Ihnen alles Gute freundliche Grüße, yoonki |
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