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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 31.10.2007, 11:45
yoonki yoonki ist offline
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Registriert seit: 31.10.2007
Beiträge: 5
yoonki befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Erbrecht, Erbe nachträglich ausschlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Fall:

Die Mutter stirbt und die Erben A - D (Kinder) erben zu gleichen Teilen etwa je 1000,-€.
Etwa 3 Jahre später bekommt Erbe B die Mitteilung einer Inkassogesellschaft, daß er eine Bürgschaft geerbt hat, die seine Mutter (und nun ihn) dazu verpflichtet für die Kreditschuld des Erben A aufzukommen (etwa 5000,-€).

Den Erben B - D war das Erbe der Bürgschaft unbekannt, da es seitens des Erben A nicht bei Antritt des Erbes erwähnt wurde (nicht aus Arglist sondern es wurde schlicht vergessen).

Meine Fragen hierzu:

1.) Besteht die Möglichkeit nachträglich das Erbe auszuschlagen?

2.) Darf die Inkassogesellschaft willkürlich an den Erben B herantreten, sofern er offenbar der zahlungsfähigste ist (Erbe C befindet sich in Privatinsolvenz, zu Erbe D besteht kein Kontakt)?

Vielen Dank vorab,

mit freundlichen Grüßen,
yoonki
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  #2  
Alt 31.10.2007, 12:48
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Erbrecht, Erbe nachträglich ausschlagen

Angenommen ist nun mal angenommen! Deshalb gibt es eine Frist und Möglichkeiten!
Man hätte innerhalb der Frist die Haftung auf den Nachlass begrenzen können.
Es ist nun sehr schwierig, so wie geschildert unmöglich. Es müsste ein Irrtum, ein Täuschung vorliegen. Dies könnte mit einer Beratung beim Notar erfragt werden.

Es besteht eine Erbengemeinschaft und dort herrscht Gesamthand. Es ist richtig, der Gläubiger kann sich einen oder alle aussuchen!
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  #3  
Alt 01.11.2007, 13:21
yoonki yoonki ist offline
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Registriert seit: 31.10.2007
Beiträge: 5
yoonki befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Erbrecht, Erbe nachträglich ausschlagen

Herzlichen Dank für die Antwort.

Demnach ist es wohl unumgänglich einen Notar aufzusuchen und eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Können Sie mir vielleicht einen Anhaltspunkt, was die Kosten betrifft, geben?!

mit freundlichen Grüßen,

Yoonki
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  #4  
Alt 01.11.2007, 13:47
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
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AW: Erbrecht, Erbe nachträglich ausschlagen

Die Bundesnotarkammer gibt Auskunft. Es sollte darauf hingewiesen werden, es ist eine Beratung. Eine Beratung kostet nicht so viel. Dann kann entschieden werden, ob der Notar etwas veranlassen muss.
http://www.bundesnotarkammer.de/Nota...rkosten.html#1
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  #5  
Alt 01.11.2007, 14:02
yoonki yoonki ist offline
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Registriert seit: 31.10.2007
Beiträge: 5
yoonki befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Erbrecht, Erbe nachträglich ausschlagen

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort,

ich wünsch´ Ihnen alles Gute

freundliche Grüße,

yoonki
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