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AW: Erbrecht des Adoptivkindes
Bitte ein "Neues Thema" aufmachen, es kommt sonst evtl. alles durcheinander.
Mit Mama und Vater sind bestimmt nicht Ihre leiblichen Eltern gemeint.
Bei Ihren leiblichen Eltern sind Sie kein gesetzlicher Erbe!
Bei den Adoptiveltern bilden Sie mit dem Vater eine Erbengemeinschaft.
Sie können einen Erbschein bei Gericht anfordern.
Der Nachlass der Mama wird nun entsprechend den gesetzlichen Regelungen aufgeteilt.
Wenn die Ehe eine Zugewinngemeinschaft war, dann erbt der Vater und Sie je zu ½ aus dem Nachlass der Mutter. Der Vater bekommt jedoch der Voraus des Ehegatten.
Die Beerdigungskosten tragen die Erben.
Sie können auch das Erbe ausschlagen. Die Fristen sind zu berücksichtigen.
Die Lebensversicherung bekommt der, der als Begünstigter in der Lebensversicherung eingetragen ist. Ist dort kein Begünstigter eingetragen, erst dann fällt die Lebensversicherung in die Erbmasse.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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