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#1
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Hallo,
folgender Fall beschäftigt mich: Oma (zwei Kinder A und B) hat ihr Haus verkauft und wohnt seit 2005 mietfrei bei Enkel AA (insgesamt 5 Enkel). Im gleichen Jahr wurde notariell eine Vorsorgevollmacht aufgesetzt (Bevollmächtiger ist AC). O hat seit April 2008 Pflegestufe 2 und wird seitdem von AC und der Frau von AA gepflegt, die dafür eine Bezahlung erhalten. Ende 2008 wurde starke Demenz festgestellt. Seitdem greift die Vorsorgevollmacht. In folgenden Jahren wurden Schenkungen vorgenommen: 2005 A - 10.000 Euro AA - 50.000 Euro (anrechenbar als Miete???) AB - 10.000 Euro AC - 30.000 Euro (O hat ein Auto für AC gekauft, als Dankeschön für die Unterstützung beim Hausverkauf; das Auto wurde im Jahre 2008 aufgrund zu hoher Unterhaltskosten verkauft) 2006 AC - 50.000 Euro B - erhält das Auto von O (Wert ca. 7.000 Euro) Das Testament sieht folgendermaßen aus: A + B haben durch vorzeitige Erbschaften (je ein Haus) den Pflichtteil erhalten. AC erhält 70 %, B + BA + BB erhalten je 10 % des Vermögens. 2011 verstirb O. Das Bargeld-Vermögen beläuft sich auf 25.000 Euro, von dem lt. Testament die Beerdigung bezahlt werden soll. Wie werden die Schenkungen in den Jahren 2005 und 2006 mit in den Erbteil angerechnet. Und wer bekommt letztendlich wieviel? Vielen Dank für die Entwirrung meiner Gedanken! |
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#2
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AW: Erbmasse
Die Antwort kann so nicht gegeben werden. Es müssen schon genaue Bedingungen, Vereinbarungen, das Testament bekannt sein. Der Notar wäre hier auszusuchen. Ob sich der Aufwand lohnt, ist fraglich.
Zitat:
Die Schenkung der Immobilie muss über den Notar erfolgt sein. Das Jahr der Schenkung der Immobilien ist unbekannt. Die genaue Abmachungen der „Schenkung“ sind unklar, war es eine Schenkung, war es eine vorgezogene Erbschaft, sind A + B enterbt worden. AA und AC haben eine Zuwendung erhalten, die mit einer Gegenleistung verbunden war. Damit ist es keine Schenkung, es könnte wegen der Höhe eine gemischte Schenkung sein. Interessant für das Finanzamt! Schenkungen werden jährlich um 10 % abgespeckt! Der Rest wäre dann untereinander aufzurechnen. Es geht dann nur um den Ergänzungsanspruch.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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