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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 30.06.2008, 19:23
Cerberus Cerberus ist offline
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 49
Cerberus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Erbengemeinschaft Erbe aufteilen

Angenommen es gibt 3 Erben. Erbe A erbt zu 50%, Erbe B und C zu je 25%.

Können die Erben B und C, ohne A zu fragen, sich zB darauf einigen dass B von C die 25% an einem Haus erhält und C von B im Gegenzug dessen 25% an den geerbten Grundstücken erhält.

Wenn ja wie ist vorzugehen.
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  #2  
Alt 30.06.2008, 22:47
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Erbengemeinschaft Erbe aufteilen

Es ist eine Erbengemeinschaft die einen Nachlass geerbt hat.
Nachlass ist alles, was der Erblasser hinterlassen hat, also, Grundstück mit Haus, Konten, Möbel, Auto, Schulden usw..
An dem gesamten Nachlass, gehört jedem ein ideeller Anteil in der Höhe wie angegeben.
Keiner kann sagen, dies gehört mir oder jenes, es ist eben ideell und nicht real.

Wenn noch keine Auseinandersetzung erfolgt ist, kann keiner etwas für sich allein nutzen.

Es wird von einem Haus geschrieben. Zum Haus gehört immer ein Grundstück!
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  #3  
Alt 03.07.2008, 10:39
Cerberus Cerberus ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 49
Cerberus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Erbengemeinschaft Erbe aufteilen

Hier hat das Notariat mir mitgeteilt, dass man sich untereinander einigen kann aber alle Erben mitmachen müssen. Die Erbengemeinschaft ist nur gemeinsam handlungsfähig. Beim Haus bliebe nur die Teilungsversteigerung und das heisst der Anwalt ist der Gewinner alle anderen sind Verlierer.
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  #4  
Alt 04.07.2008, 10:56
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.871
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Erbengemeinschaft Erbe aufteilen

Soweit auch richtig.
Die Eingangsfrage war nicht ganz klar!
Wie kommt C darauf, ein Haus geerbt zu haben und B ein Grundstück?

Bevor die Teilungsversteigerung eingeleitet wird, hat ein Miterbe das Vorkaufsrecht. Will der es nicht wahrnehmen, kann auch ein Käufer gesucht werden. Beim Verkauf müssen alle zustimmen, bei der Teilungsversteigerung keiner.
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