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#1
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Erben bei Patchwork-Familien
Ein Mann (Hausbesitzer) verheiratet und Vater von 3 Kindern, lernt im Internet eine andere Frau kennen und lässt sich scheiden
Die neue Frau (2 erwachsene Kinder,nicht berufstätig) zieht zu ihm und beide sind sich einig,daß sie nicht arbeiten geht, sondern nur den Haushalt macht und ihren Mann verwöhnt,wenn er von der Arbeit kommt. Die beiden wohnen alleine in seinem Haus,denn seine Kinder wohnen bei der Mutter und ihre sind,wie gesagt,längst erwachsen. Sie brachte ihre gesamten Möbel mit,ein paar Antiuquitäten und hatte außerdem etwas Bares, so daß z.B. die Fenster im Haus erneuert werden konnten usw. Da sie viel mit dem Auto unterwegs sind,überlegte sie sich,was denn wohl passieren würde,wenn sie beide ums Leben kämen.Der Frau ging urplötzlich auf,daß ihre eigenen Kinder noch nicht einmal die Möglichkeit hätten, die persönlichen Sachen der Mutter zu bekommen.....wie gesagt,ein paar Familienstücke, den alte Teddy usw.usw. Da ihm das Haus alleine gehört,stände ihren Kindern wohl nichts,aber auch gar nichts zu.Sie kämen wohl erst gar nicht ins Haus rein. Ein Testament besteht beiderseits nicht, aber er vertraut darauf,daß,falls er zuerst sterben sollte,alles seinen Weg geht.Sein Wunsch wäre nämlich,daß seine Frau so lange im Haus bleiben könnte,wie sie wollte (evtl.bis zum Lebensende) und seine drei Kinder dann das Haus erben.Auch wäre es möglich,daß seine Frau gar nicht in der neuen Gegend bleiben wollte (was wohl eher der Fall ist), denn sie ist ca. 300 km fort aus ihrer Heimat zu ihm gezogen. Sollten diese Eheleute testamentarisch etwas festlegen?Irgendein gemeinsames Testament?Oder jeder getrennt? Und was müsste da beachtet werden? |
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#2
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AW: Erben bei Patchwork-Familien
Wenn man einen letzten Willen hat, der von der gesetzlichen Erbfolge abweicht, dann sollte man ein Testament machen.
Was der Ehepartner mit in die Ehe bringt bleibt auch sein Eigentum. Das Erbrecht hängt vom jeweiligen Güterstand ab, wie hoch die Erbanteile sind. Auch müsste kontrolliert werden, ob der Mann das Grundstück geerbt hat, ob er ein befreiter Vorerbe ist. Ist er es nicht, kann er das Grundstück nicht an andere vererben. Er muss es für den oder die Nacherben halten. Erbberechtigt bei einem Verstorbeben sind dessen Ehepartner und auch dessen Abkömmlinge oder adoptierte Personen. Alle Erben bilden dann über den Nachlass eine Erbengemeinschaft. Wird einer der gesetzlichen Erben enterbt, kann er den Pflichtteil fordern. Ein Wohnrecht oder auch Nießbrauch kann ins Grundbuch eingetragen werden. Es sollte jedoch auch eine Löschung vorsehen. Ob eine Eintragung möglich ist, ist auch fraglich bei einer Nacherbschaft. Der Nacherbe würde benachteiligt werden. Dies ist in groben Zügen was berücksichtigt werden sollte. Es gibt noch mehr, aber für die Eintragung eines Wohnrechts wird ein Notar erforderlich der dann auch das Testament ausarbeiten kann. Ein gemeinsames Testament kann nur durch beide Ehepartner geändert werden. Jeder kann auch ein eigenes Testament erstellen, dass er dann auch allein ändern kann, ohne den anderen etwas zu erzählen. |
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#3
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AW: Erben bei Patchwork-Familien
Dankeschön für die schnelle Antwort
ja, das Grundstück gehört ihm. Also verstehe ich es so:alle persönliche Sachen die der Frau gehören,bleiben auch ihr Eigentum....Nur ist da die Frage: wenn kein Testament bestehen sollte, wie die Kinder da wohl rankommen.Wenn sie zu den Erben,also zu seinen Kindern gehen würden und die Sachen verlangen,könnten die evtl. sagen,daß sie von nichts wüssten,bzw.diese Sachen gar nicht da waren.Also denke ich,daß die Frau wohl auf alle Fälle ein Testament machen muß, wenn ich das richtig verstanden habe. Notariell Wohnrecht eintragen lassen für die Frau.....hmmm..... ich hatte da mal was von Vorerbschaft gehört. Geht das in diesem Falle auch? Also könnte der Mann handschriftlich ohne Notar usw.ein Testament verfassen,wonach seine Frau nach seinem Tode so lange (alleine) im Haus wohnen dürfte,bis auch sie stirbt und erst dann seine Kinder erben? ![]() |
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#4
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AW: Erben bei Patchwork-Familien
Mein Bruder lebt in einer Patchwork-Familie, die wie folgt aussieht: Mein Bruder hat eine Tochter, seine Ehefrau hat einen Sohn, mein Bruder und seine Ehefrau haben ein Haus bei der Heirat zusammen gekauft, das allerdings mit den Möbeln sowohl von meinem Bruder als auch von seiner Ehefrau eingerichtet worden ist. Beide haben sich anwaltlich beraten lassen und erfahren, dass beide eine Aufstellung machen sollten, die ggf. bei einem Notar hinterlegt werden kann, welche Gegenstände jeder für sich in das Haus oder in die Ehe eingebracht haben. Dann wäre noch zu beachten, wenn z.B. mein Bruder sterben würde, dann erbt seine Ehefrau 50% und seine Tochter 50% (ohne Testament), die nicht adoptierte Stieftochter würde von meinem Bruder gar nichts erben. Diese Prozente beinhalten das Haus, die eingebrachten Möbel würde die Tochter meines Bruders allein erben. Wenn nun die Tochter meines Bruders die 50% am Haus z.B. in Geld ausgezahlt haben wollte, dann müsste die Stiefmutter Geld auf das Haus aufnehmen und die Stieftochter auszahlen. Stirbt nun die Frau meines Bruders zuerst, würde mein Bruder 50% am Haus erben und 50% der Stiefsohn, die Tochter meines Bruders würde nichts bekommen. Um nun Reibereihen zu vermeiden, haben beide ein eigenes Testament auf Anraten des Notars gemacht. in jedem dieser Testamente haben sich mein Bruder und seine Ehefrau als Alleinerben des hauses und der Möbel eingesetzt. Erst nach dem Ableben des Letzten, erben die Kinder. Diese Testamente beinhalten aber auch auf Anraten des Notars, dass der überlebende Ehegatte mit dem Erbe (also mit dem Haus) machen kann, was er will, z.B. auch verkaufen, falls es Gründe hierfür gibt und ggf. ein Umzug in ein Betreutes Wohnen notwendig werden wird.
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#5
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AW: Erben bei Patchwork-Familien
Die Ehepartner sind befreite Vorerben.
Das Kind des Verstorbenen hat jedoch einen Pflichtteilsanspruch. Was auch nicht zu vernachlässigen ist. Warum hat jeder ein eigenes Testament und nicht ein gemeinsames Testament? Das eigene hat den Nachteil (oder Vorteil), jeder kann es ändern ohne dass der andere Ehepartner davon etwas erfährt. Ohne Testament stehen die Möbel dem überlebenden Ehegatten zu und nicht dem Kind, der Voraus des Ehegatten, § 1932 BGB. |
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