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#1
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Erben
Mutter und Tochter kaufen zusammen ein Haus im Wert von 65,000€
Es wird renoviert,jeder seine Wohnung ung. 10,000€ Es sind noch 2Geschwister da. Da die Tochter ihren Teil noch abbezahlen muß bis sie 60Jahre ist, kommen ihr nun Zweifel ob sie ,wenn die Eltern sterben sollten ihre Geschwister auszahlen kann.Denn sie will in dem Alter nicht noch einmal Geld aufnehmen. Meine Frage: Was ist das Pflichtteil für jeden? Können die Miterben verlangen die Elterliche Wohnung zu vermieten? Danke für Antworten scotty |
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#2
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AW: Erben
Dies kann so nicht beantwortet werden!
Wer ist im Grundbuch eingetragen, Mutter und Tochter? Es wird auch von Eltern geschrieben! Welcher Ehevertrag gilt für die Eltern. Gibt es ein Testament? Was wurde dort festgelegt. Ein Pflichtteil kann nur gefordert werden, wenn per Testament jemand enterbt worden ist, dann beträgt dieser 50 % vom gesetzlichen Erbe. |
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#3
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AW: Erben
Erstmal Danke für die Beantwortung.
Mutter und Tochter sind im Grundbuch eingetragen. Der Vater (Stiefvater der Tochter)besitzt ein eigenes Haus. Die Mutter ist zum zweitenmal verheiratet jetzt (72Jahre) aus der ersten Ehe,hat sie zwei Töchter.Aus der zweiten einen Sohn. Mit der einen Tochter hat sie das Haus gekauft.In das sie mit ihren Mann(Stiefvater)in Kürze einziehen will. Wäre es möglich ein Nutz-und Niesrecht einzutragen ,oder ein Wohnrecht auf Lebenszeit,(für die beide Parteien)damit das Haus nicht verkauft werden darf? Es ist alles etwas kompliziert. Testament ist noch nicht vorhanden. scotty |
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#4
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AW: Erben
Es ist kein Testament vorhanden! Es ist Zugewinngemeinschaft! Das Vermögen welches jeder in die Ehe eingebracht hat, bleibt sein Vermögen.
Stirbt die Mutter, dann sind der Ehepartner und die leiblichen Kinder Erben. Sie bilden eine Erbengemeinschaft über den Nachlass der Verstorbenen. Bei der Immobilie ist die Mutter und Tochter im Grundbuch eingetragen. Somit fällt die Hälfte der Immobilie in die Erbmasse, die andere Hälfte ist Eigentümer die Tochter. Die halbe Immobilie gehört nun der Erbengemeinschaft. Der Ehepartner erhält von dieser halben Immobilie 50 %, die anderen 50 % teilen sich die 3 Kinder der Mutter. Wenn durch Testament die Kinder und der Ehepartner enterbt werden, dann ist der Pflichtteil die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. Der Pflichtteil kann gefordert werden, vom Ehepartner sind es 25 % (immer von der halben Immobilie aus gerechnet. Die zwei Kinder dann 8,33 % (zwei werden enterbt, ins erbt die Immobile). Die Mutter ist durch den Miteigentumsanteil abgesichert und kann dort wohnen bis zum Tod. Verstirbt jedoch die Mutter vor dem Vater, dann kann er in der Wohnung weiter leben, ist aber rechtlich nicht abgesichert. Das sagen hat die Erbengemeinschaft und diese kann durch Teilungsversteigerung aufgelöst werden. Es wäre ratsam einen Notar aufzusuchen, und für den Vater einen Nießbrauch eintragen zu lassen. Verschenkt die Mutter ihren Anteil jetzt an die Tochter (Freibetrag ausnutzen), so lässt auch sie sich einen Nießbrauch eintragen. Im Erbfall ist die Immobilie dann schon im Eigentum der Tochter, jedoch fällt dann immer noch der Pflichtteil für die gesetzlichen Erben an. Die 10 jährige Verjährung läuft nicht, da die Mutter sich durch den Nießbrauch nicht von der Immobilie wirtschaftlich „getrennt“ hat. Also Notar aufsuchen und beraten lassen! |
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#5
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AW: Erben
Danke das hat mir sehr geholfen.
scotty |
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