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#1
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Erbe uneheliches Kind
Hallo, eine allgemeine Frage:
Mann A und Frau B heiraten. Frau B besitzt schon ein Haus (durch Schenkung) und Barvermögen mit ca. 80.000 Euro. Dieses soll in die Renovierung des Hauses gesteckt werden. Es ist vorgesehen evt. eine Gütertrennung vor der Heirat zu machen. Damit dass uneheliche Kind, welches Mann A besitzt, nicht mit einem Pflichteil bedacht werden muss von dem Vermögen welches in das Haus gesteckt wird. Wie ist es dann wenn Frau B vor Ihrem Mann stirbt und der Mann A erbt. Ihm gehört ja dann doch das gesamte Vermögen und wenn er jetzt noch mehr Kinder hat, bekommt dann das uneheliche was von dem Vermögen das ins Haus gesteckt wurde. Und wie sieht es bei einer Gütertrennung aus, kann da dem Mann das gesamte Erbe vermacht werden? |
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#2
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AW: Erbe uneheliches Kind
Die Frau ist Eigentümer der Immobilie. Sie steckt 80000 € ins Haus. Dann ist es immer noch ihr Eigentum.
Die Frau hat keinen gesetzlichen Erben mehr (keine eigenen Kinder, keine Eltern, keinen Bruder, keinen Neffen) außer ihren Mann. Dann erbt der Mann beim Tod der Frau alles. Das uneheliche Kind erbt beim Tod der Frau nichts. Stirbt der Mann, dann sind gesetzliche Erben die Frau und das Kind, bzw. weitere Kinder des Mannes. Der Nachlass wird dann entsprechend dem Güterstand der Ehe aufgeteilt. Per Testament können gesetzliche Erben enterbt werden. Hier hätte das uneheliche Kind, wenn enterbt, dann einen Pflichteilsanspruch der 50 % vom Nachlass beträgt. Sind weitere Kinder vorhanden, dann wird entsprechend aufgeteilt. |
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#3
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AW: Erbe uneheliches Kind
Wie hoch die genaue Pflichtteilsquote des nichtehelichen Kindes ist und wie sich (sofern der Ehemann der erstversterbende Ehegatte ist) der eheliche Güterstand auf den Pflichtteil des Kindes auswirkt, können Sie kostenlos mit dem Pflichtteilrechner (http://www.pflichtteilrechner.de) berechnen, indem Sie dort einfach die möglichen Konstellationen durchspielen.
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